Mollath bleibt in der Psychiatrie:Skandalöse Entscheidung

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Gustl Mollath vor dem Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag. (Foto: Getty Images)

Keine 24 Stunden nach dem Auftritt von Gustl Mollath vor dem Landtag erklärt die Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Mollath bleibt weggesperrt. Nicht nur der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist verstörend - ihre Begründung wirkt schlicht skandalös.

Ein Kommentar von Olaf Przybilla

Der Zeitpunkt ist verstörend. Keine 24 Stunden nach dem Auftritt von Gustl Mollath vor dem Landtag erklärt nun die Strafvollstreckungskammer Bayreuth: Mollath bleibt weggesperrt. Noch verstörender ist die Begründung. Der Psychiater, der für das letzte Gutachten verantwortlich zeichnet, aufgrund dessen Mollath in der Psychiatrie bleiben muss, dieser Gutachter fühle sich "extrem beeinträchtigt" von den negativen Reaktionen auf seine Arbeit. Das Gericht hatte ihn im Lichte der neuen Erkenntnisse mit einer ergänzenden Stellungnahme beauftragt, diese verweigert der Gutachter nun offenbar.

Es ist verwerflich, sollte dieser Psychiater tatsächlich, wie er es behauptet, "wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft" worden sein. Vor dem Hintergrund eines Menschen aber, der seit mehr als sieben Jahren womöglich zu Unrecht gegen seinen Willen in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie leben muss - vor diesem Hintergrund wirkt diese Begründung nicht nur larmoyant. Sie ist schlicht skandalös.

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Nicht nur das. Ein neues Gutachten gibt es also nicht, weil es dem Gutachter nicht gut geht, argumentiert das Bayreuther Gericht. Und ein neues Urteil über Mollath gibt es auch nicht, weshalb man an die "rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen" des Nürnberger Landgerichts von 2006 gebunden sei. Warum aber gibt es nichts Neues im Strafverfahren gegen Mollath? Weil sich das Regensburger Landgericht seit Monaten nicht in der Lage sieht, einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattzugeben.

Diese Zirkelschlüsse sind unfassbar, sie machen sprachlos. Wurden reihenweise rechtsstaatliche Prinzipien übergangen, als es darum ging, Mollath in die Psychiatrie zu bringen - so ziehen die Gerichte nun alle Register juristischer Spitzfindigkeit, um zu verhindern, dass er aus der Psychiatrie wieder rauskommt.

© SZ vom 13.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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