Entscheidung über Freilassung:Mollath muss vorerst in Psychiatrie bleiben

Gustl Mollath

Die Vollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth fordert eine "ergänzende Stellungnahme" des Experten, der zuletzt mit dem Fall betraut war. Das bedeutet: Mollath kommt vorerst nicht frei.

(Foto: dpa)

Vorerst keine Freiheit für Gustl Mollath: Zunächst soll ein Experte erläutern, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass Mollath erneut Straftaten begehen wird. Bis dahin müsse die Vollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth weiter davon ausgehen, dass Mollath zu Recht in der Psychiatrie sitzt.

Der Nürnberger Gustl Mollath muss vorerst weiter in der Psychiatrie bleiben. Die Vollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat nun eine "ergänzende Stellungnahme" des Experten angefordert, der zuletzt mit dem Fall betraut war. Der Sachverständige solle erläutern, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass Mollath erneut Straftaten begehen wird, teilte ein Justizsprecher am Montag in Bayreuth mit.

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige "haben dabei weiterhin davon auszugehen", dass Mollath die Taten, die man ihm vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 vorgeworfen hatte, auch tatsächlich begangen hat.

Mollath sitzt in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Zudem werden ihm Wahnvorstellungen bescheinigt. Er hatte Schwarzgeldvorwürfe im Zusammenhang mit der Hypo-Vereinsbank erhoben. Inzwischen hat allerdings eine Untersuchung der Bank einige von Mollaths Vorwürfen bestätigt. Die routinemäßige Überprüfung zur Unterbringung Mollaths fand am 18. April vor dem Bayreuther Landgericht statt, eine Entscheidung hatte die Kammer aber vertagt.

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