Merk will Fall Mollath neu aufrollen:Gericht überprüft Mollaths Richter

War Gustl Mollaths Richter befangen? Es gibt neue Hinweise auf Ungereimtheiten - und plötzlich bewegt sich auch Bayerns Justizministerin Merk. Sie will den Fall neu aufrollen lassen. Psychiatrieinsasse Mollath reagiert verhalten auf die Nachricht. Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen unbekannt.

Olaf Przybilla

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will den Fall des seit Jahren in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath komplett neu aufrollen lassen. Merk habe am Freitag einen entsprechenden Antrag bei der Generalsstaatsanwaltschaft Nürnberg gestellt, bestätigte ein Ministeriumssprecher.

Anlass für den Schritt sind neue Hinweise auf mögliche Ungereimtheiten in dem Fall. Die Nürnberger Nachrichten berichteten am Freitag, dass die Anzeige Mollaths gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank 2004 auch bei den Nürnberger Finanzbehörden landete, dort aber relativ schnell als "erledigt" zu den Akten gelegt wurde. Grund dafür sei an Anruf aus der Justiz gewesen.

Unter Berufung auf Behördenkreise schrieb das Blatt, der Richter, der damals im Fall Mollath urteilte, habe selbst bei den Finanzbehörden angerufen und darauf hingewiesen, dass Mollath nicht klar bei Verstand sei. Zu dem Zeitpunkt gab es allerdings das psychiatrische Gutachten noch gar nicht, das Mollath später unter anderem ein "paranoides Gedankensystem" und Gemeingefährlichkeit attestierte.

Der Ministeriumssprecher erklärte nun, womöglich sei der Richter befangen gewesen. Dies werde jetzt vom Landgericht Regensburg geprüft, das über die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mollath zu entscheiden hat.

Mollath bleibt skeptisch

Der seit Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachte Nürnberger Mollath Mollath reagiert verhalten auf die Nachricht vom neuen Verfahren: "Dann schau' mer halt mal", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Und: "Ich weiß doch, dass das nur eine erste Etappe ist, die jetzt erreicht ist."

Erleichterung aber spüre er schon, "das schon, doch", sagte Mollath. Wenn er manchmal in all den Jahren überlegt habe, ob es noch irgendeine Möglichkeit geben könnte für ein Wiederaufnahmeverfahren, dann habe er sich immer eingestehen müssen: "Naja, die Wahrscheinlichkeit, dass ich hier jemals wieder raus komme, um vielleicht eine Chance auf Gerechtigkeit zu bekommen, ist doch schon sehr gering."

Auch Grüne und SPD begrüßten Merks Schritt. Dieser komme allerdings zu spät, sagte Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl. Merks "gebetsmühlenartig vorgetragenen Verteidigungsreden für die Staatsanwaltschaft" hätten eine Neubewertung des Falls Mollath unnötig lang hinausgezögert. SPD-Fraktionsvize Inge Aures sagte: "Es stellt sich schon sehr die Frage, wieso die Justizministerin ein Jahr wartet."

Justizministerin Merk war wegen des Falls Mollath zuletzt massiv unter Druck geraten - auch parteiintern. Immer wieder hatte sie die Unabhängigkeit der Justiz betont und eine Einflussnahme auf den Fall abgelehnt. Nachdem lange Zeit nur die Freien Wähler ihren Rücktritt gefordert hatten, preschten am Donnerstag die Grünen mit einem Entlassungsantrag vor. Auch Ministerpräsident Horst Seehofer wurde gefragt, was er von den Rücktrittsdrohungen halte. Er hätte sagen können: Alles Quatsch. Aber er sagte: "Wir haben doch jetzt eine Debatte."

Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung

Zudem hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in der Sache Gustl Mollath ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet. Das bestätigte auf Anfrage der Leitende Oberstaatsanwalt in Bayreuth, Thomas Janovsky. Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen mehrerer in Frage kommender Delikte, unter anderem wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung zuungunsten Gustl Mollaths.

Da die Bayreuther Staatsanwaltschaft mit der Sache Mollath bislang nie befasst gewesen sei, müsse sie zunächst umfangreiches Aktenmaterial sichten, sagte Janovsky. Entsprechende Akten seien inzwischen angefordert worden.

Gegen wie viele Personen ermittelt werde, werde sich erst im Lauf des Verfahrens zeigen. Bei der Staatsanwaltschaft war eine Anzeige wegen aller in dem Fall in Frage kommender Delikte eingegangen. Nach Angaben des Sprechers der Münchner Staatsanwaltschaft, Thomas Steinkraus-Koch, hat die Münchner Anklagebehörde eine weitere Anzeige nach Bayreuth weitergeleitet, in der es konkret um den Verdacht der Freiheitsberaubung gegen sämtliche Personen geht, die mit der Unterbringung Mollaths in einer geschlossenen Anstalt zu tun haben. Mitarbeiter des Klinikums etwa.

Da die Staatsanwaltschaft Bayreuth "bereits Anzeigen im Gesamtkomplex" Mollath behandle, habe die Münchner Staatsanwaltschaft diese Anzeige nach Bayreuth abgetreten, sagte Steinkraus-Koch. Zwar wird in dieser Anzeige auch Strafantrag gegen Merk gestellt. Nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft sei aber eine "Zuständigkeit nach dem Gerichtsstand des Sachzusammenhangs" gegeben.

Verdacht der Rechtsbeugung

Die Anzeige, die in München eingegangen ist, richtet sich auch gegen beteiligte Richter, weil diese "offensichtlich keinerlei Anstalten gemacht" hätten, "den Wahrheitsgehalt der Unterstellungen nachzuprüfen". Es bestehe daher aus Sicht des Anzeigen-Erstatters der Verdacht der Rechtsbeugung durch beteiligte Justizpersonen.

Bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth sei diese zweite, deutlich konkreter formulierte Anzeige bislang nicht eingegangen, sagte Janovsky. Die Bayreuther Anklagebehörde könnte - etwa weil es darin auch um Ministerin Merk geht - die Übernahme der Anzeige ablehnen. Sie müsste diese dann mit einer entsprechenden Begründung nach München zurückschicken.

(Mit Material der Agenturen dpa und dapd)

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