Fall Mollath:Anzeigen gegen Ministerin Merk

Verdacht der Strafvereitelung oder Freiheitsberaubung: In der Sache Gustl Mollath sind Anzeigen erstattet worden - auch gegen Justizministerin Beate Merk.

Justizministerin Beate Merk  im bayerischen Landtag. (Foto: dapd)

Der Rechtsanwalt Rainer Schmid hat bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, der falschen Verdächtigung und möglicher anderer Delikte in der Sache Gustl Mollath erstattet.

Die Anzeige erstrecke sich auf sämtliche am Verfahren Beteiligten, sagte der Anwalt, der aus Nagold in Baden-Württemberg stammt. Es gäbe genügend Anhaltspunkte, dass das zuständige Gericht den Wahrheitsgehalt der gegen Mollath gerichteten Vorwürfe nicht hinreichend geprüft habe. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) habe sich "im Landtag in einer Form geäußert, die eine Falschaussage durchaus möglich" erscheinen lasse, sagte Anwalt Schmid.

Eine in Sachsen angesiedelte "Arbeitsgruppe Recht und Psychiatriemissbrauch" hat ebenfalls Anzeige gegen Merk erstattet. Die Gruppe sehe den Verdacht der Strafvereitelung im Amt, Duldung der Rechtsbeugung und andere Delikte, sagte die Sprecherin Brigitte Schneider.

Der Eingang der Anzeige wurde von der Polizei in Sachsen bestätigt. Bei der Münchner Staatsanwaltschaft lagen die beiden Anzeigen am Dienstag nicht vor, sagte ein Sprecher. Zum weiteren Verfahren werde man sich erst äußern, sobald dies geschehen sei.

© SZ vom 21.11.2012/prz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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