Mittelfranken:Untreue-Freispruch für Ex-Bürgermeisterin ist aufgehoben

Die einstige Rathauschefin von Leutershausen, Sandra Bonnemeier, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein Urteil des Ansbacher Landgerichts kassiert.

Im Untreue-Verfahren gegen die ehemalige Bürgermeisterin der fränkischen Stadt Leutershausen, Sandra Bonnemeier, hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Freispruch des Landgerichts Ansbach aufgehoben. Bonnemeier hatte unter einer nicht städtischen Internetadresse eine Homepage betrieben, die auch einen privaten Tagebuch-Blog zu Themen mit Amtsbezug beinhaltete. 2018 wurde sie aufgrund eines Eintrags dort verklagt. Die damalige Bürgermeisterin hatte daraufhin veranlasst, Gerichts- und Anwaltskosten dieses zivilrechtlichen Streits aus dem Stadthaushalt zu begleichen. Zu Unrecht, wie das Oberste Landesgericht nun befand. Grundsätzlich sei es als Untreue zu werten, wenn ein Rathauschef private Aufwendungen über den Gemeindehaushalt abrechne. Das Landgericht Ansbach muss sich nun erneut mit der Causa befassen.

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