Landgericht Regensburg:Mann getötet, um ins Gefängnis zurückzukommen? Prozessbeginn

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„Amtsgericht und Landgericht“ steht an dem Justizgebäude in Regensburg. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Hat ein Mann einen Bekannten umgebracht, um für längere Zeit in die JVA zurückzukehren? Das jedenfalls wurde in der Clique der beiden kolportiert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord vor. Die Zeugenvernehmung vor Gericht gestaltet sich teils schwierig.

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Regensburg (dpa/lby) - Ein 26 Jahre alter Mann soll in der Oberpfalz einen Bekannten getötet haben, weil er für längere Zeit zurück ins Gefängnis wollte. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus und legte ihm vor dem Landgericht Regensburg Mord zur Last. Der Angeklagte äußerte sich am Montag zu Prozessbeginn nicht selbst. Seine Anwältin ließ er ausrichten, dass er einräume, den Tod des 50-Jährigen verursacht zu haben. Jedoch habe er ihn lediglich „ausknocken“ wollen.

Gerüchte, die in seiner Heimatstadt Bad Kötzting kursierten, nach denen er ihn kaltblütig umbrachte, um sich „die Freuden eines längeren Aufenthaltes in Straubing zu sichern“, seien aber unwahr, sagte die Verteidigerin. Ein früherer JVA-Aufenthalt habe ihm zwar Struktur gegeben und seinem Gesundheitszustand gut getan. Jedoch habe sich ihr Mandant vor der Tat bei der Fremdenlegion beworben gehabt und dort seine Zukunft gesehen - und nicht als Häftling.

Der Mann hatte sich im Februar bei der Polizei in Bad Kötzting (Landkreis Cham) gestellt und angegeben, am Vorabend einen Bekannten umgebracht zu haben. Beamte fanden die Leiche eines 50-Jährigen.

Zum Tatgeschehen ließ der Angeklagte über seine Verteidigerin sagen, dass er den Bekannten mit zu sich nach Hause genommen habe, weil dieser völlig betrunken gewesen sei. In der Wohnung habe der Bekannte lange über seine Lebenssituation lamentiert, was dem Angeklagten zu viel geworden sei. Daraufhin habe er ihn in den Schwitzkasten genommen, bis dieser sich nicht mehr wehrte und habe ihm dann Schläge verpasst. Am Morgen habe er bemerkt, dass der Mann nicht mehr lebte.

Einem Polizisten zufolge sagte der Angeklagte am Morgen nach der Tat: „Ich glaube, ich hab' jemanden umgebracht.“ Dann habe er angegeben, im Laufe des Tages 20 Bier getrunken zu haben, ein Alkoholtest habe aber 0,0 Promille angezeigt. Allerdings sei bei ihm die Einnahme von Medikamenten festgestellt worden.

Die Richterin, der der 26-Jährige damals vorgeführt wurde, sagte, er habe ausgesagt, den Bekannten „wie immer“ gepackt zu haben, das habe „immer funktioniert“. Der Bekannte habe seinen Rausch ausschlafen sollen. Der 26-Jährige habe in der Vernehmung überrascht gewirkt, als wäre etwas schief gegangen.

Schwierig gestaltete sich vor Gericht die Befragung mehrerer Bekannter aus der Clique des Angeklagten und des Opfers. Die Zeugen verwiesen auf Hörensagen, demzufolge der jetzt Angeklagte damals sagte, den Bekannten mitnehmen und dann umbringen zu wollen. Diese Aussage sei in Kötzting kursiert.

Ein Zeuge sagte aber auch, der 26-Jährige habe ihm gegenüber mehrmals geäußert, dass er wieder nach Straubing ins Gefängnis wolle. Weil es ihm da „besser geht als draußen“, soll er gesagt haben. Er habe mehrfach gesagt: „Wenn ich nochmal in den Knast komme, dann komme ich so schnell nicht wieder raus.“ Einem weiteren Zeuge zufolge sagte der Angeklagte öfter, wenn er noch einmal in den Knast gehe, „dann komme ich nie wieder raus“.

Für das Verfahren sind zunächst vier weitere Termine vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:231105-99-833580/3

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