Kriminalität:Mordanklage gegen US-Touristen nach Gewalttat

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Blick von der Marienbrücke in die Pöllatschlucht. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Der Fall sorgte international für Schlagzeilen, Videos vom Tatort wurden in vielen sozialen Netzwerken geteilt. Kein Wunder, denn Neuschwanstein ist rund um den Globus bekannt. Das Gewaltverbrechen mit einer toten Touristin soll nun vor Gericht kommen.

Von Ulf Vogler, dpa

Schwangau/Kempten (dpa/lby) - Die Marienbrücke bei Schloss Neuschwanstein ist ein beliebter Hotspot, an vielen Tagen stehen Tausende Besucher auf der Brücke und knipsen das weltbekannte Märchenschloss. Im vergangenen Juni hat sich nur wenig entfernt ein schreckliches Verbrechen zugetragen.

Ein Mann soll in Vergewaltigungsabsicht zwei Frauen angegriffen und eine Schlucht hinabgestoßen haben. Eine 21-Jährige starb, ihre ein Jahr ältere Freundin überlebte verletzt. Nun ist rund vier Monate nach dem Gewaltverbrechen gegen den mutmaßlichen Täter Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben worden.

Der 31 Jahre alte Beschuldigte und auch die beiden Frauen waren Urlauber aus den USA. Nach den Ermittlungen trafen sie zufällig aufeinander. „Der Angeschuldigte soll - so der Verdacht - die beiden Frauen dann bewusst von dem Wanderweg zu einem wenige Meter entfernt liegenden Aussichtspunkt gelotst haben“, berichtete Staatsanwalt David Beck am Donnerstag.

Dann soll er die jüngere Frau zu Boden geworfen haben, um sie zu entkleiden. Nach den Ermittlungen griff in dieser Situation die 22-Jährige ein, woraufhin der Mann die Freundin etwa 50 Meter in die Tiefe gestoßen haben soll. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die 21-Jährige dann bis zur Bewusstlosigkeit strangulierte und vergewaltigte. Danach soll er sie ebenfalls den Abhang hinabgestürzt haben.

Fall erreichte weltweit Aufsehen

Die beiden Frauen wurden nach dem Angriff aufwendig aus der Schlucht geborgen. Die Bergwacht musste gerufen werden, um den Opfern zu helfen. Für die jüngere von beiden konnten die Ärzte aber nichts mehr tun. „Ihre Begleiterin überlebte den Sturz, wobei sie eine Kopfverletzung, Prellungen und Schürfwunden erlitt“, sagte Beck.

Der Fall hatte im Juni international für großes Aufsehen gesorgt, schließlich zählt Neuschwanstein zu den bekanntesten Schlössern überhaupt. Jedes Jahr fahren weit mehr als eine Million Menschen ins Allgäu, um es zu sehen - nur in der Corona-Zeit waren die Besucherzahlen wie überall eingebrochen. Nach der Tat kursierten rund um den Globus Videos in den sozialen Netzwerken, die die Bergung der Frauen mit einem Hubschrauber oder das Abführen des Verdächtigen durch Polizisten zeigten.

Neuschwanstein ist das bekannteste Bauwerk, das der legendäre Bayern-König Ludwig II. der Nachwelt hinterlassen hat. Bereits sieben Wochen nach dem Tod des Monarchen wurde es im Jahr 1886 für Besucher geöffnet. Später soll Neuschwanstein Walt Disney bei der Erschaffung seiner Zeichentrickwelten inspiriert haben.

Im kommenden Jahr will die Bundesrepublik das Märchenschloss zusammen mit den anderen Ludwig-II.-Schlössern Linderhof und Herrenchiemsee der Unesco als Weltkulturerbe offiziell vorschlagen, eine Entscheidung wird 2025 erwartet.

Auch Kinderpornografie auf dem Smartphone gefunden

Dem 31-jährigen Mann wird in der Anklage auch Vergewaltigung mit Todesfolge sowie gefährliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Entsprechende Dateien sollen sich auf dem sichergestellten Mobiltelefon sowie dem Computer des Mannes befunden haben.

Zu der Anklageschrift habe sich der Beschuldigte bislang nicht geäußert, berichtete die Staatsanwaltschaft. Im Rahmen der früheren Polizeiverhöre soll er Angaben gemacht haben, Details sind aber nicht bekannt.

Das Landgericht Kempten muss nun die Anklage prüfen und entscheiden, ob der Fall öffentlich verhandelt wird. Einen Gerichtstermin gibt es noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte schon früh ausgeschlossen, dass der in Untersuchungshaft sitzende US-Amerikaner an sein Heimatland ausgeliefert wird. Allerdings sei es möglich, dass er nach einer Verurteilung die Strafe in den Staaten absitzen kann, hatte damals ein Sprecher der Anklagebehörde erläutert.

© dpa-infocom, dpa:231026-99-708157/5

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