Würzburg:Trotz Verstößen: Gemeinderatswahl in Eisenheim gültig

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Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. (Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild)

Trotz Verstößen ist die Gemeinderatswahl im unterfränkischen Markt Eisenheim gültig. Das Verwaltungsgericht in Würzburg begründete am Mittwoch das Urteil damit,...

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Würzburg/Eisenheim (dpa/lby) - Trotz Verstößen ist die Gemeinderatswahl im unterfränkischen Markt Eisenheim gültig. Das Verwaltungsgericht in Würzburg begründete am Mittwoch das Urteil damit, dass eine wichtige Frist verstrichen gewesen sei. Die Bewohner von Eisenheim (Landkreis Würzburg) müssen demnach nicht nochmal zur Urne. Jedoch hätte das Landratsamt „zu Recht gravierende Verstöße“ gegen das Wahlrecht festgestellt.

Im September hatte das Landratsamt Würzburg die Wahl vom März für ungültig erklärt, unter anderem, weil der Wahlvorschlag eines Spitzenkandidat der Freien Wählergemeinschaft (FWG) ohne die benötigten zehn Unterschriften eingereicht wurde. Gravierender war jedoch, dass der Leiter der Aufstellungsversammlung den Wahlvorschlag der FWG unterzeichnet hatte und später zum Wahlleiter ernannt wurde. Der Kandidat der FWG wurde schließlich zum Zweiten Bürgermeister in Markt Eisenheim gewählt.

Nachdem das Landratsamt am 25. September die Wahl für ungültig erklärt hatte, reichte die Gemeinde Klage beim Würzburger Verwaltungsgericht ein. Dieses hob die Ungültigkeitserklärung des Landratsamtes bereits im Dezember auf. Ein öffentliches Statement zur Begründung folgte erst an diesem Mittwoch.

Bereits im Juli 2020 hatte das Landratsamt laut Gericht zahlreiche Verstöße gegen wahlrechtliche Vorschriften in einem Schreiben an die Gemeinde akribisch aufgelistet und dieser die Möglichkeit gegeben, bestehende Widersprüche auszuräumen. Zugleich verlängerten Mitarbeiter der Kommunalaufsicht die Frist, um die Wahl für ungültig zu erklären, bis Ende September 2020. Allerdings hätte die Wahl spätestens am 27. Juli für ungültig erklärt werden müssen.

Die Verlängerung der Frist hätte laut Gericht nicht geschehen dürfen, „weil einer der vom Landratsamt aufgedeckten Verstöße schon für sich ausgereicht hätte, die Wahl für ungültig zu erklären, ohne den Sachverhalt mit zusätzlichen Ermittlungen weiter aufklären zu müssen.“

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