Migration:Herrmann plädiert für gemeinnützige Arbeit von Asylbewerbern

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (r, CSU) spricht in einer Pressekonferenz. (Foto: Daniel Löb/dpa)

Rechtlich ist es schon länger möglich, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Einige Kommunen praktizieren dies bereits. Der Innenminister würde dies gerne ausweiten.

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München (dpa/lby) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Städte und Landkreise in Bayern ausdrücklich dazu ermuntert, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit zu gewinnen. „Ich bitte ausdrücklich alle Oberbürgermeister und Landräte, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Asylbewerbern eine gemeinnützige Arbeit anzubieten“, sagte Herrmann am Mittwoch. „Das kann eine Win-Win-Situation für alle sein: Die Menschen leisten einen Beitrag für die Gesellschaft, was wiederum die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht. Zugleich können sie bis zu ihrem Asylbescheid einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen und erhalten Struktur in ihrem Alltag.“

Ein positiver Nebeneffekt sei, dass man in einem gemeinnützigen Job sein Deutsch verbessern und Kontakte knüpfen könne. „Und wer weiß: Vielleicht findet der ein oder andere so auch seinen künftigen Arbeitgeber“, fügte Herrmann hinzu.

Ganz aktuell hat der neue Landrat des ostthüringischen Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott (CDU), mit einem entsprechenden Beschluss Schlagzeilen gemacht: Dort sollen Asylbewerber für bis zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wie ein Kreis-Sprecher sagte. Die Geflüchteten sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

Seit 27. Februar ist es laut Herrmann durch eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes leichter möglich, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeit einzusetzen. „Die Kommune hat nun einen viel größeren Handlungsspielraum bei der Auswahl der Tätigkeit. Das sogenannte Zusätzlichkeitsprinzip, wonach nur Tätigkeiten angeboten werden durften, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden, hat der Bundesgesetzgeber nach einem entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von vergangenem November endlich abgeschafft.“ Man werde hierzu staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger auch noch umfassend informieren.

Grundsätzlich könnten alle Asylbewerber, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen beziehen, zu einer gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden, wenn sie arbeitsfähig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter seien, erläuterte Herrmann. „Wird das Angebot unbegründet abgelehnt, werden die Leistungen gekürzt.“ Er halte dies für die allermeisten für zumutbar, „zumal es um ein paar Stunden am Tag und leicht erfüllbare Aufgaben ohne großes Vorwissen wie etwa die Pflege von Gartenanlagen oder Übersetzertätigkeiten geht“. Die pauschale Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde werde auch nicht auf die weiteren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet.

Der Landkreis Traunstein beispielsweise praktiziert dies bereits. Der dortige Landrat Siegfried Walch kündigte nun an, noch mehr Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. „Wir machen das seit 2015 und haben aktuell 84 Asylbewerber verpflichtet, ein Teil davon hat sich hierzu freiwillig gemeldet“, berichtete er. „Wir sind jetzt dabei, das wieder flächendeckend zu organisieren: Jeder, der in einer Unterkunft lebt und arbeitsfähig ist, soll sich zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten.“ In einem ersten Schritt plane man das für alle Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften, in einem zweiten Schritt dann auch für alle in den dezentralen Unterkünften.

© dpa-infocom, dpa:240228-99-156931/2

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