München:Zahl der Neuinfektionen steigt weiter: Katastrophenfall gilt

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Testsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum für Corona-Verdachtsfälle. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Zeitgleich zum Inkrafttreten strengerer Corona-Schutzmaßnahmen und der Ausrufung des Katastrophenfalls sind in Bayern die Infektionszahlen noch einmal...

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München/Nürnberg (dpa/lby) - Zeitgleich zum Inkrafttreten strengerer Corona-Schutzmaßnahmen und der Ausrufung des Katastrophenfalls sind in Bayern die Infektionszahlen noch einmal gestiegen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldete am Mittwoch 3982 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Vor einer Woche lag diese Zahl noch bei 3325. Innerhalb eines Tages wurden am Mittwoch 108 neue Todesfälle gemeldet. Vor einer Woche waren es 97.

In den Krankenhäusern Bayerns wird die Situation schwieriger. „Die Notfallversorgung in Bayern ist überall gesichert“, sagte Eduard Fuchshuber, Sprecher der bayerischen Krankenhausgesellschaft. „Aber die Situation ist schon sehr angespannt“, fügte er hinzu. Dies betreffe weniger die technische Ausrüstung, etwa mit Beatmungsgeräten, sondern vielmehr die Personalausstattung. Erste Häuser hätten auch ihre Notaufnahmen aus dem System genommen - dies sei aber auch vor der Pandemie hin und wieder nötig gewesen.

Beim Roten Kreuz werden indes die Krankenwagen knapper. Das liege zum einen daran, dass mehr Patienten transportiert werden müssten, sagte ein Sprecher des BRK in München. Zum anderen würden Corona-Einsätze länger dauern. So müssten Sanitäter mehr Zeit einplanen, um etwa ihre Schutzbekleidung zu wechseln und die Wagen zu desinfizieren. Patienten, die keine Notfälle seien, müssten womöglich mit etwas mehr Wartezeit rechnen. Wegen der vielen stark ausgelasteten Krankenhäuser müssten zudem häufig weiter entfernte Kliniken mit freien Betten angefahren werden. Unversorgt bleibt laut dem Sprecher deswegen aber niemand.

Von Mittwoch an gelten im Freistaat schärfere Schutzmaßnahmen, vor allem in jenen laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 31 Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 pro 100 000 Einwohner.

In 27 Kreisen und kreisfreien Städten galten dem bayerischen Innenministerium zufolge bereits ab Mittwoch Ausgangssperren zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens. Am Donnerstag sollten drei weitere Regionen dazukommen.

Schulen müssen in den Gegenden mit einer Inzidenz von mehr als 200 von Jahrgangsstufe 8 aufwärts auf Distanzunterricht umstellen. Ausnahmen sind die letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schularten. Die Klassen eins bis sieben sowie die Förderschulen bleiben überall im Präsenzunterricht.

Eine Sieben-Tage-Inzidenz weisen derzeit auch die Landeshauptstadt München (205) sowie die nächstgrößeren Städte Nürnberg (328) und Augsburg (225) auf. Den höchsten Stand meldet weiter der ostbayerische Landkreis Regen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 589 gefolgt von der Stadt Hof in Oberfranken mit 393.

Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Hausständen, das Gassiführen von Hunden, Spazierengehen oder Joggen bleibt weiterhin außerhalb der Ausgangssperren möglich. Auch Einkaufen, Arzt- und Behördenbesuche sind erlaubt.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte den Katastrophenfall am Dienstagabend fest und setzte damit den Kabinettsbeschluss von Sonntag um. „Ziel ist eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen“, sagte er. Der Landtag hatte die verschärften Corona-Regeln, die das Kabinett bereits am Sonntag beschlossen hatte, am Dienstagabend gebilligt. Die amtliche Verordnung wurde aber erst am späten Dienstagabend veröffentlicht.

Nach Weihnachten drohen den Menschen in Bayern noch einmal weitere Verschärfungen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich in einer Regierungserklärung im Landtag am Dienstag offen für einen „harten Lockdown“ mit Geschäftsschließungen ab Weihnachten - wenn Bund und Länder einig sind und es Hilfen für den Handel gibt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat es in einem Normenkontrolleilverfahren unterdessen abgelehnt, Infektionsschutzbestimmungen zu Versammlungen im öffentlichen Raum und zu Schließungen in der Gastronomie außer Kraft zu setzen. Die Regelungen griffen zwar tief in die Grundrechte Einzelner ein, sie seien aber strikt auf die Pandemie zugeschnitten und somit gerechtfertigt, entschied der 20. Senat des Gerichtshofes (Az.: 20 NE 20.2461). Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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