Justizirrtum:Grüne fordern Aufklärung über Fehler im Fall Genditzki

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Manfred Genditzki nach seinem Freispruch im Juli 2023. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

13 Jahre lang hatte Manfred Genditzki wegen Mordes in Haft gesessen - zu Unrecht, wie ein Gericht vergangenen Sommer klarstellte. Die Grünen sehen grobe Versäumnisse bei der Justiz.

Rund acht Monate nach dem Freispruch von Manfred Genditzki im sogenannten Badewannen-Fall fordern die Grünen einen Bericht der Staatsregierung zur Rolle der Strafverfolgungsbehörden. "Es sind hier offensichtlich Fehler gemacht worden sowohl bei den Ermittlungsbehörden als auch bei der Justiz, die nach einer Aufarbeitung verlangen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Toni Schuberl, am Dienstag.

Genditzki habe 13 Jahre lang unschuldig in Haft gesessen. Im Mittelpunkt solle dabei vor allem das Verhalten der beteiligten Staatsanwaltschaften stehen. Es gehe nicht darum, Vorwürfe zu machen, sondern aus den Fehlern zu lernen.

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2008 war eine 87-Jährige aus Rottach-Egern tot in ihrer Badewanne entdeckt worden. In einem ersten Prozess 2010 kam das Landgericht München II zur Erkenntnis, dass Genditzki, der damals in dem Anwesen Hausmeister war, die Frau ertränkt hatte. Das Urteil wegen Mordes wurde nach zwei Revisionen rechtskräftig und der Verurteilte kam in Haft.

Auf Betreiben der Verteidiger gab es ein Wiederaufnahmeverfahren. Das Landgericht München I sprach den Angeklagten im Juli 2023 daraufhin frei. Für die 13 Jahre Haft wurden ihm nach Angaben seiner Anwältin rund 368 000 Euro als immaterielle Entschädigung ausbezahlt, zusätzlich wollte er noch materiellen Schaden wie etwa Verdienstausfall fordern. Für Genditzki sei damit ein Albtraum geendet, schreiben die Grünen in ihrem Antrag.

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Schon 2012 seien Zweifel an der Rechtsfindung laut geworden. "Für von der Staatsanwaltschaft unterstellte Tatmotive gab es keine Beweise; der Todeszeitpunkt wurde nicht richtig festgestellt. Außerdem hat sich die Staatsanwaltschaft bis zum Schluss dagegen gewehrt, dass neue, entlastende Beweise zugelassen werden", bemängelte Schuberl. Auch auf dem Weg zum Wiederaufnahmeverfahren sehen die Grünen Versäumnisse. So habe sich die Staatsanwaltschaft geweigert, von der Strafverteidigerin vorgelegte neue Gutachten und Zeugenaussagen als neue Beweismittel anzuerkennen, heißt es in dem Antrag. Diese neuen Beweismittel hätten aber letztlich das Landgericht München I davon überzeugt, dass der Angeklagte sich zum angeblichen Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung der Rentnerin befand und diese vielmehr nach einem Sturz in die Badewanne gestorben war.

"Ohne das Beharren seiner Strafverteidigerin säße Herr Genditzki noch immer im Gefängnis", erklärte Schuberl. Es sei nicht klar, ob aus diesem eklatanten Fehlurteil Konsequenzen gezogen worden seien. "Es bleibt außerdem in der öffentlichen Wahrnehmung der Anschein, dass ein Irrtum der Justiz für die beteiligte Staatsanwaltschaft sowie die Richterinnen und Richter der Tatsacheninstanz ausgeschlossen war."

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