Von 2008 bis heute:Chronologie eines möglichen Justizirrtums

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Ist seit August 2022 frei und hofft, dass er es bleibt: Manfred Genditzki, wenige Tage nach seiner Haftentlassung. (Foto: Hans Holzhaider)

15 Jahre, zwei Verurteilungen und zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen: Der Fall Manfred Genditzki im Überblick.

Von Hans Holzhaider

28. Oktober 2008: Die 87-jährige Lieselotte Kortüm wird in ihrer Wohnung in Rottach-Egern tot aufgefunden.

26. Februar 2009: Manfred Genditzki wird verhaftet.

18. Oktober 2009: Die Staatsanwaltschaft München II erhebt Anklage gegen Manfred Genditzki wegen Mordes und Unterschlagung. Am 25. November beginnt der Prozess vor dem Landgericht München II.

11. Mai 2010: Nachdem der Vorwurf der Unterschlagung entkräftet wurde, präsentiert der Staatsanwalt im Schlussplädoyer als neues Tatmotiv einen Streit zwischen Lieselotte Kortüm und Genditzki.

12. Mai 2010: Genditzki wird wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Hinsichtlich der Unterschlagung wird das Verfahren eingestellt.

12. Januar 2011: Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Verhandlung zurück an das Landgericht München II.

8. November 2011: Die Vorsitzende Richterin Petra Beckers eröffnet die neue Hauptverhandlung gegen Manfred Genditzki.

17. Februar 2012: Genditzki wird erneut zu lebenslanger Haft verurteilt.

4. September 2012: Genditzkis Verteidiger Gunter Widmaier erleidet einen Unfall. Er stirbt wenige Tage später.

5. September 2012: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision gegen das Münchner Urteil. Es wird damit rechtskräftig.

11. Juni 2019: Genditzkis neue Anwältin Regina Rick beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens.

1. Dezember 2020: Der Wiederaufnahmeantrag wird von der 1. Strafkammer am Landgericht München I unter Vorsitz von Elisabeth Ehrl als unzulässig verworfen.

23. September 2021: Auf die Beschwerde der Rechtsanwältin Rick hebt das Oberlandesgericht München den Beschluss des Landgerichts auf und erklärt den Wiederaufnahmeantrag für zulässig.

2. - 31. Mai 2022: Die 1. Strafkammer prüft in nicht öffentlicher Sitzung die im Wiederaufnahmeantrag benannten neuen Beweismittel und Gutachten.

12. August 2022: Die 1. Strafkammer ordnet die Wiederaufnahme des Verfahrens an und stellt fest, dass "nach derzeitiger Beweislage" kein dringender Tatverdacht gegen Manfred Genditzki bestehe. Am selben Tag wird Genditzki nach 13 Jahren, 23 Wochen und sechs Tagen aus der Haft entlassen.

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