Gehaltsaffäre im Bayerischen Landtag:Weitere 62 Abgeordnete beschäftigten die Familie

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Landtag Bayern

Das Plenum im Bayerischen Landtag

(Foto: dpa)

Mit maximaler Transparenz will der Bayerische Landtag gegen die Gehaltsaffäre vorgehen. Deshalb veröffentlicht Landtagspräsidentin Barbara Stamm nun die Namen all jener Abgeordneten, die ihre Altverträge mit Familienmitgliedern nach der Änderung des Gesetzes nicht gleich beendet haben. Unter ihnen: Siegfried Schneider und Renate Schmidt.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) hat die Namen jener Abgeordneten bekanntgegeben, die nach dem Jahr 2000 Ehepartner, Eltern oder Kinder als Mitarbeiter beschäftigt hatten. 62 Namen stehen auf der Liste, mit der Transparenz geschaffen werden soll.

Bis zum Jahr 2000 durften Abgeordnete ihre Familienangehörigen regulär beschäftigen und mit Steuergeldern bezahlen. Alle Verträge die früher abgeschlossen wurden, durften fortbestehen. Neue Arbeitsverträge waren von diesem Zeitpunkt an nicht mehr erlaubt. Viele Abgeordnete beendeten damals die umstrittenen Beschäftigungsverhältnisse. Insgesamt 79 Politiker nutzten diese Regelung dagegen weiterhin.

In der aktuellen Amtsperiode sind 17 CSU-Politiker übrig geblieben - ihre Namen sind in den vergangen Wochen publik geworden und haben teils für Empörung gesorgt. In der nun vorgestellten Liste präsentiert Stamm nun auch jene Namen, die ihre Verträge zwar über das Jahr 2000 hinaus bestehen ließen aber bis spätestens 2008 aufgelöst haben.

Besonders prominente Namen sind auf dieser Liste nicht mehr vertreten. Zu den bekannteren Personen auf der Liste zählen etwa der frühere Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Siegfried Schneider (CSU), der frühere Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) oder die frühere Bundesfamilienministerin (2002 - 2005) und bayerische SPD-Chefin Renate Schmidt.

Die vollständige Liste:

Bis spätestens zum Ende der 14. Wahlperiode (1998 bis 2003) wurden von folgenden Abgeordneten diese umstrittenen Altverträge gekündigt:

  • CSU: Franz Brosch, Josef Eppeneder, Josef Göppel, Dieter Heckel, Walter Hofmann, Rudolf Klinger, Christian Knauer, Friedrich Loscher-Frühwald, Gerhard Merkl, Herbert Mirbeth, Willi Müller, Ludwig Ritter, Hermann Regensburger, Helmut Schreck, Rita Schweiger
  • SPD: Dieter Appelt, Hermann Geiger, Gerhard Hartmann, Inge Hecht, Anne Hirschmann, Heinz Köhler, Heinz Mehrlich, Fritz Möstl, Hermann Josef Niedermeier, Gudrun Peters, Renate Schmidt, Heiko Schultz, Johannes Strasser
  • Fraktionslos: Volker Hartenstein (vormals Grüne)

Bis spätestens zum Ende der 15. Wahlperiode (2003 bis 2008) wurden dann von folgenden Abgeordneten die Altverträge gekündigt:

  • CSU: Manfred Ach, Helmut Brunner, Herbert Ettengruber, Ingrid Fickler, Herbert Fischer, Günther Gabsteiger, Helmut Guckert, Henning Kaul, Jakob Kreidl, Helmut Müller, Johann Neumeier, Rudolf Peterke, Herbert Rubenbauer, Berta Schmid, Siegfried Schneider, Bernd Sibler, Hans Gerhard Stockinger, Blasius Thätter, Jürgen Vocke, Peter Welnhofer, Alfons Zeller, Josef Zengerle
  • SPD:Rainer Boutter, Heinz Kaiser, Wilhelm Leichtle, Heidi Lück, Herbert Müller, Joachim Wahnschaffe, Klaus Wolfrum
  • Grüne:Maria Scharfenberg

(Drei betroffene Abgeordnete sind inzwischen gestorben, ihre Namen sind in dieser Auflistung nicht mehr aufgeführt.)

Tagelang alte Verträge gesichtet

Um diese Namen herauszufinden, mussten in der Landtagsverwaltung in den vergangenen Tagen intensiv die Unterlagen zu den Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen seit dem Jahr 2000 gesichtet werden. Stamm hattte sich mit der Vorsitzenden der CSU-Fraktion, Christa Stewens, und dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Markus Rinderspacher, darauf verständigt, die Namen sämtlicher Abgeordneter zu veröffentlichen, die jemals von der Regelung Gebrauch gemacht haben. Konsequenzen müsse keiner der Abgeordneten fürchten, da es sich bei der Regelung um geltendes Recht handele.

"Heutzutage aber ist eine so lange Übergangsregelung nicht mehr vermittelbar", so Stamm: "Wir müssen deshalb schnell reagieren." Schon in der nächsten Plenarsitzung am 16. Mai 2013 soll ein neues Gesetz verabschiedet werden, das voraussichtlich zum 1. Juni 2013 in Kraft treten soll.

Bereits am 24. April 2013 haben die CSU-Fraktion und die Grünen jeweils einen Gesetzentwurf eingebracht, nach denen Ehegatten sowie Verwandte und Verschwägerte bis zum 3. Grad nicht mehr aus der Mitarbeiterentschädigung bezahlt werden dürfen.

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