Familienaffäre in der CSU:Landtagspräsidentin Stamm will Namen nennen

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Fast 80 Landtagsabgeordnete haben in den vergangenen Jahren Ehepartner, Kinder oder Eltern beschäftigt. In der aktuellen Legislaturperiode sind davon 17 CSU-Politiker übrig geblieben. Die Liste ist umstritten, doch Bayerns Landtagspräsidentin Barbara Stamm will sie veröffentlichen - auch gegen möglichen Widerstand.

Von Frank Müller und Mike Szymanski

Den ganzen Nachmittag über fanden im Landtag heikle Verhandlungen statt, am Abend wurde Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) dann endlich konkreter: Insgesamt 79 Landtagsabgeordnete hätten in den vergangenen Legislaturperioden mittels der umstrittenen Familien-Altregelung Ehegatten, Kinder oder Eltern aus Steuermitteln für Bürotätigkeiten beschäftigt, sagte Stamm im Landtag. Davon seien in der aktuellen Amtsperiode (insgesamt 187 Abgeordnete) 17 CSU-Politiker übrig geblieben, die anderen Familienjobs waren spätestens zur letzten Landtagswahl im Jahr 2008 beendet worden.

Von diesen verbleibenden 62 gehörten laut Stamm 39 der CSU an, 21 der SPD, jeweils einmal vertreten sind Grüne und Fraktionslose. Namen nannte Stamm nicht, das will sie an diesem Freitag nachholen. Zuvor sollen die Fraktionschefs Christa Stewens (CSU) und Markus Rinderspacher (SPD) mit den betroffenen Abgeordneten sprechen. Dies geschah bereits am Donnerstag, mit einem offenbar verheerenden Ergebnis: Zumindest aus CSU-Kreisen verlautete, die Liste sei fehlerhaft und angesichts der politischen Bedeutung so nicht akzeptabel.

Auch wenn der eine oder andere Abgeordnete nicht einverstanden sei, werde sie in jedem Fall die Liste veröffentlichen, kündigte Stamm an. "Dann soll er mich verklagen." Allerdings soll es keine Details über die Höhe der Zahlungen geben. Dies könne höchstens der jeweils betroffene einzelne Abgeordnete übernehmen, sagte Stamm.

Die Landtagspräsidentin meinte, die Fälle müssten individuell beurteilt werden. "Es dürfen nicht alle in einen Topf hineingegeben werden." Sie äußerte sich auch kritisch zu der extrem langen Übergangsperiode nach der seinerzeitigen Gesetzesänderung im Jahr 2000. Seitdem darf es im Landtags keine neuen Fälle von Abgeordnetenjobs für Familienangehörige ersten Grades mehr geben, alte Verträge durften in Kraft bleiben. "So eine lange Übergangsregelung würde man heute nicht mehr machen", sagte Stamm. Spätestens zum 1. Juli soll es nun ein komplettes Verbot von Familienjobs geben.

© SZ vom 03.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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