Gehaltsaffäre bei der CSU:Verwandt um alle Ecken

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Mit Steuergeldern haben Abgeordnete in Bayern jahrelang ihre Familienmitglieder bezahlt - eigentlich völlig legal. Doch in der Debatte geht es darum, was sich gehört oder eben nicht. In Bayern fehlte es bislang an Gespür. Das soll sich jetzt ändern.

Von Frank Müller und Mike Szymanski

Es geht durcheinander, sehr stark sogar. Und wenn die erregte Debatte so weitergeht, werden sich bayerische Abgeordnete vielleicht irgendwann dafür rechtfertigen müssen, überhaupt Geschwister oder Ehegatten zu haben. "Abzocker!" - so schallt es im bayerischen Landtagswahlkampf mittlerweile Abgeordneten aller Parteien immer lauter entgegen.

Doch in der eskalierenden Affäre muss man genau hinsehen, um unterscheiden zu können: Hat sich ein Abgeordneter juristisch angreifbar verhalten? Hat er "nur" bestehendes Recht über Gebühr zu seinen Gunsten ausgelegt? Oder war sein Verhalten gar völlig korrekt?

Am Anfang stand ein Kardinalfehler des bayerischen Landtags. Der wollte im Jahr 2000 eigentlich für Sauberkeit sorgen, als er, analog zu anderen Ländern, beschloss: Abgeordnete dürfen auf Staatskosten keine Verwandten ersten Grades als Mitarbeiter beschäftigen, also keine Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten. Es war eine gut gemeinte, aber schlecht gemachte Reform.

Denn der Landtag gestand seinerzeit bestehenden Verträgen Vertrauensschutz zu und beschloss eine Übergangsregel. Vor dem Dezember 2000 bestehende Jobs durften weitergeführt werden. Nur leider vergaß der Landtag, klar festzulegen, bis zu welchem Termin diese endgültig abzuwickeln seien. So kommt es, dass auch heute, 13 Jahre später, sich fast jeder fünfte CSU-Abgeordnete im Landtag darauf berufen kann, es sei doch völlig legal, die Ehefrau oder das Kind anzustellen. Hatte er den Vertrag vor Dezember 2000 geschlossen, hat er damit auch völlig recht.

Nur: Um den reinen Gesetzestext geht es schon längst nicht mehr in der Debatte, sondern darum, was sich gehört oder eben nicht. Ob es moralisch verwerflich war, überhaupt öffentliche Gelder an Verwandte durchzureichen. Im Fokus stehen nun vor allem sechs Mitglieder von Horst Seehofers Kabinett. Doch schon deren Fälle sind völlig unterschiedlich.

Drei, nämlich Kultusminister Ludwig Spaenle und die beiden Staatssekretäre Franz Pschierer (Finanzen) und Gerhard Eck (Innen) flogen schon vor zwei Wochen auf. Sie stehen in ihrer Funktion als Landtagsabgeordnete auf der Liste der 17 CSU-Abgeordneten, die im Jahr 2012 noch die Ausnahmeregel nutzten. Sie alle hatten ihre Ehefrauen angestellt, es flossen Beträge unter 1000 Euro netto monatlich. Allerdings hatte Spaenle seiner Frau vor seiner Ministerzeit mehr als 2000 Euro bezahlt. Die Summen, die er danach zahlte, insgesamt rund 34.000 Euro, will er dem Staat nun zurückerstatten.

Drei Fälle außerhalb der Statistik

Drei weitere in Seehofers Regierungsteam schwiegen anfangs noch vornehm: weil ihre Fälle anders gelagert sind. Erst am Donnerstag kamen dann auch Justizministerin Beate Merk, Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Kultus-Staatssekretär Bernd Sibler (alle CSU) mit der für Seehofer unfrohen Kunde an. Auch sie haben Verwandte beschäftigt, fielen aber alle nicht unter die Statistik der 17 von 2012.

Beate Merk schon deswegen nicht, weil sie weder Kinder noch Ehemann hat. Sie beschäftigte ihre Schwester - es gibt bislang kein Gesetz in Bayern, das dieses verbieten würde. Merk zahlte ihr für Auftragsarbeiten monatlich im Schnitt 1231 Euro. Selbst für SPD-Spitzenkandidat Christian Ude ist sie damit ein minder schwerer Fall. In seine Liste mit Rücktrittsforderungen nahm Ude Merk am Freitag ausdrücklich nicht auf, alle anderen fünf betroffenen Mitglieder des Kabinetts aber schon.

Dabei gibt es durchaus Punkte, die Merk nicht gut aussehen lassen. Sie ist immerhin Vizechefin der CSU und begann mit diesen Jobs überhaupt erst während ihrer Ministerzeit im Jahr 2010. Zu diesem Zeitpunkt hatten Brunner und Sibler ihre Verträge schon wieder beendet.

Mehr und mehr vergleichbare Fälle von Geschwisterbeschäftigung oder von längst beendeten Jobs sind nun auch bei der Opposition entdeckt worden. Aus einer am Freitag veröffentlichten Liste, an der sich die Landtagsverwaltung tagelang abgearbeitet hatte, ergibt sich, dass insgesamt 79 Abgeordnete seit dem Jahr 2000 noch die Übergangsregelung für sich genutzt hatten - inklusive der 17 Namen, die zuvor schon bekannt geworden waren. Manche Abgeordnete sind schon tot, große Überraschungen finden sich nicht. Unter den älteren Fällen sind auch 20 SPD-Parlamentarier, unter ihnen die frühere Bundesministerin Renate Schmidt. Sie beendete den Vertrag kurz nach ihrem Wechsel nach Berlin im Jahr 2002.

Grafik: Abgeordnete und Familienjobs (Foto: N/A)

Im Vergleich zum Bund und den anderen Bundesländern hat Bayern die schwächsten Regelungen (siehe Grafik). Doch das dürfte sich wegen der Brisanz des Themas im Landtagswahlkampf jetzt rasch ändern. Spätestens zum 1. Juli soll es ein neues Gesetz geben, es wird wohl alle Formen der Verwandtenjobs verbieten. Der Fall zeige, "dass wir schnellstmöglich eine neue rechtliche Grundlage brauchen", sagt Seehofer. Auch die Nebeneinkünfte der Abgeordneten will der Regierungschef nun rasch transparent gestaltet sehen. "Ich glaube, dass der Bundestag mit seinen Regeln ein gutes Vorbild ist."

© SZ vom 04.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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