Flüchtlinge:Ohne Asylbescheid kein Führerschein

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  • Fereshteh Soltani aus Afghanistan macht eine Ausbildung bei Roche in Penzberg.
  • Um besser von Geretsried aus zur Arbeit zu kommen, hätte sie gern einen Führerschein.
  • Weil über ihren Asylantrag aber noch nicht entschieden ist, darf sie keinen Führerschein machen.

Von Matthias Köpf, Geretsried

Aus jungen Flüchtlingen könnten die oft händeringend gesuchten Fachkräfte werden, bekräftigen die deutschen Wirtschaftsverbände immer wieder; eine Berufsausbildung gilt als Schlüssel zur Integration. Fereshteh Soltani könnte ein gutes Beispiel dafür sein. Die 21-jährige Afghanin ist in Kandahar geboren, lebt seit 2013 im oberbayerischen Geretsried und hat im September eine Ausbildung zur Chemielaborantin beim Pharmakonzern Roche im knapp 20 Kilometer entfernten Penzberg begonnen. Busse dorthin fahren selten und meist zu den falschen Zeiten, aber mit dem Auto wäre Fereshteh Soltani in spätestens in einer halben Stunde da.

Doch der Führerschein bleibt ihr verwehrt, weil es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in mittlerweile zweieinhalb Jahren nicht geschafft hat, über ihren Asylantrag zu entscheiden. Dass Fereshteh Soltani und ihre Familie in Deutschland bleiben dürfen, steht dabei außer Frage, auch wenn Bundesinnenminister de Maizière Teile ihres Heimatlandes als "sichere Gebiete" ansehen will. Die Gründe für ihre Flucht will die Familie nicht gerne öffentlich ausbreiten, doch sie wiegen schwer.

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Ohne Entscheidung keine Zustimmung zum Führerschein

Bis sich das BAMF diese Gründe im Oktober 2014 zum ersten Mal angehört hat, verging mehr als ein Jahr. Eine Entscheidung gibt es immer noch nicht. Ohne diese Entscheidung jedoch sieht sich das Landratsamt in Bad Tölz nicht in der Lage, einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zuzustimmen. Denn aus behördlicher Sicht kann nur ein Bescheid des BAMF die junge Frau zweifelsfrei identifizieren und damit amtlich feststellen, dass sie erstens alt genug für den Führerschein ist und zweitens niemand anders die Prüfung unter ihrem Namen ablegt. So fasst Franz Bethäuser die Lage zusammen, der sich der Familie als Anwalt angenommen hat.

Auch die eigene Ausländerbehörde sei zu einer Identifizierung mangels Dokumenten nicht in der Lage, heißt es in einem Schreiben des Landratsamts. Dazu gebe es eine Weisung des bayerischen Innenministeriums, die das Ministerium selbst dem Anwalt so erläutert: Reisedokumente für Ausländer, die rein auf eigenen Angaben der Inhaber beruhen, könnten höchstens ausnahmsweise als Identitätsnachweis anerkannt werden, und auch dies nur dann, wenn keine Zweifel am Alter der Person bestünden. Duldungspapiere und dergleichen seien in keinem Fall als Nachweis geeignet. Doch ihren afghanischen Pass hat Fereshteh Soltani auf der Flucht verloren.

Bethäuser will sich damit nicht abfinden. Er verweist auf das Beispiel Hessen, wo der Verwaltungsgerichtshof Kassel die sogenannte Aufenthaltsgestattung als Identitätsnachweis für Führerscheine anerkannt habe. Zudem erhebt er Untätigkeitsklage gegen das BAMF.

Wenn Fereshteh Soltani dann irgendwann doch den Führerschein machen kann, wird er nicht nur ihr helfen: Inzwischen hat Roche auch ihre Schwester eingestellt.

© SZ vom 04.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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