Leistung:Das Familiengeld wird doch noch zu einer sinnvollen Sache

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  • Der monatelange Streit zwischen Bund und Freistaat um das Familiengeld ist beigelegt.
  • Das Familiengeld wird nicht mehr auf Hartz-IV-Zahlungen angerechnet.
  • Schon angerechnete und damit einbehaltene Zahlungen will der Bund zurückerstatten.

Kommentar von Katja Auer

Das bayerische Familiengeld ist ein Wahlgeschenk, zweifellos. Aber mit der Gesetzesnovelle kommt es wenigstens bei denen an, die es wirklich brauchen: Hartz-IV-Empfänger sollen künftig vom Familiengeld profitieren, es wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Damit wird es vom Treppenwitz des Wahlkampfs doch noch zu einer sinnvollen Sache. Und Ministerpräsident Markus Söder erfüllt sein Versprechen, mehr für die Familien zu tun.

Was ist gespottet worden, als das Familiengeld ausgerechnet Hartz-IV-Empfängern verwehrt wurde. Die Staatsregierung sei nicht einmal in der Lage, ein rechtskonformes Gesetz zu schreiben. Eine Sozialleistung für Besserverdiener habe sie sich da ausgedacht. Und gegen Berlin könnten sich die Bayern auch nicht durchsetzen. Umgekehrt musste sich die SPD anhören, dass ausgerechnet die Sozialdemokraten, in Person von Bundessozialminister Hubertus Heil, den Ärmsten den Zuschuss nicht gewähren wollten. Eine peinliche Situation, die vor Gericht zu eskalieren drohte. Hätte die Staatsregierung einen Prozess um das Familiengeld verloren, wäre die Idee endgültig zum Kalauer verkommen.

Freilich bleibt die Frage, ob Eltern mit gutem Einkommen wirklich einen staatlichen Zuschuss brauchen. Immerhin kostet das Familiengeld fast 800 Millionen Euro im Jahr, und selbst der bayerische Haushalt ist nicht unerschöpflich. Zumal der Finanzminister noch mehr teure Ideen der neuen Koalition bezahlen muss. Eine Einkommensgrenze für Berechtigte beim Familiengeld wäre durchaus nachvollziehbar. Umgekehrt ist nicht zu erklären, warum gerade Hartz-IV-Empfängern das Geld vorenthalten werden sollte. Vor allem nicht wegen rechtlicher Spitzfindigkeiten. 250 Euro pro Monat und Kind sind eine Summe, die das Leben einer Alleinerziehenden mit zwei kleinen Kindern entscheidend verbessern kann. 424 Euro stehen ihr nach dem Hartz-IV-Regelsatz zu, dazu 245 Euro pro kleinem Kind. Auch wenn es noch Zuschüsse gibt: Wer damit am Monatsende nur schwer auskommt, muss kein Verschwender sein. Da ist das bayerische Familiengeld tatsächlich ein Geschenk.

© SZ vom 01.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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