Fall Mollath:Schwindel mit verheerenden Folgen

Lesezeit: 3 min

Mollaths Anwalt Gerhard Strate macht das wütend: "Ein Urteil, das die Benutzung von Beweismitteln behauptet, die der Richter tatsächlich nie gesehen hat, ist ein schlichter Schwindel. Das ist - wegen der verheerenden Auswirkungen für den Angeklagten - schlimmer als jedes Plagiat."

Der Richter hatte "anderes zu tun gehabt"

Brixner dagegen kann an alledem nichts finden. Er habe "anderes zu tun gehabt" zu der Zeit, als 106 Seiten zu lesen, sagte er dem Ausschuss. Allein ein "Prozess über einen Kieferchirurgen" habe Hunderte Seiten Anklageschrift umfasst. Zudem sei in dieser Zeit seine Frau erkrankt, um die habe er sich kümmern müssen.

Auf den Hinweis eines Abgeordneten, auch ein Angeklagter habe doch ein persönliches Schicksal, man müsse als Vorsitzender Richter doch die Akten lesen, antwortete Brixner: "Das, was zu tun war, habe ich gemacht." Überdies: "Es ist nicht der Brixner, der den Mollath untergebracht hat." Es sei vielmehr die 7. Große Strafkammer gewesen. Vielleicht, mutmaßt eine Nürnberger Justizsprecherin, habe ja "die Beisitzerin die Akten gelesen".

"Selbstherrlichkeit, Überlastung und Behördenversagen"

Inge Aures (SPD) ließen Brixners Aussagen ratlos zurück. Mollaths Verteidigungsschrift sei schlicht nicht zur Kenntnis genommen worden.

Martin Runge von den Grünen empört sich: Wenn es darum gehe, dass man einen Menschen "für viele Jahre wegsperrt", müsse man von einem Richter erwarten können, dass er die Akten studiert.

Und für Florian Streibl (Freie Wähler) offenbarte sich das Ausmaß "an Selbstherrlichkeit, Überlastung und Behördenversagen" in der Sache Mollath. Der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU) will eine solche Bewertung nicht vornehmen. Das Verhalten des Richters sei Sache des Wiederaufnahmeverfahrens, das momentan vom Landgericht Regensburg geprüft werde.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema