Justizministerin Beate Merk (CSU) will offenbar beim Bundesverfassungsgericht für eine baldige Freilassung Gustl Mollaths Partei ergreifen. "Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist", sagte Merk in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen. Karlsruhe hatte vor zehn Tage um eine Stellungnahme gebeten. Bis 23. Juli muss sie vorliegen, Merk hat angekündigt, sich bereits davor erklären zu wollen.
Als Grund für die überraschend eindeutige Bewertung nannte Merk, sie habe sich bisher nicht äußern dürfen zu dem Fall, der Unabhängigkeit der Justiz wegen. Nach der Forderung um Stellungnahme ergebe sich nun die Gelegenheit. Viele hätten es wohl so empfunden, sie habe sich "dieses Urteil zu eigen" gemacht. "Das tue ich aber definitiv nicht", sagte Merk. Auch sei die Wahrnehmung falsch, sie sei eine "eiserne Lady, an der alles nur abprallt".
Der Fall Mollath habe dem Ansehen der Justiz geschadet. Merk nehme wahr, "dass die Justiz unheimlich an Vertrauen verloren" habe. Daraus müssten Konsequenzen gezogen werden. Sprecher von Gerichten müssten künftig anders agieren. Die Justiz müsse erklären, was Richter tun und warum sie es tun. "Das ist wichtig, weil Richter ja im Namen des Volkes sprechen und das Volk deshalb auch verstehen muss, was da passiert." Richter müssten die Reaktionen der Bevölkerung verstehen und reagieren. Änderungen müsse es aber auch in ihrem Ministerium geben: "Ich arbeite daran, dass wir zu einer bürgernahen Sprache kommen und verständlicher erklären."
Chronologie zum Fall Gustl Mollath:Schwierige Suche nach der Wahrheit
Seit fast sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie, jetzt hat das OLG Nürnberg beschlossen: Das Verfahren um angebliche Körperverletzung und dunkle Bankgeschäfte wird wieder aufgenommen. Angefangen hat das Drama schon im August 2001. Eine Chronologie des Falls.
Unterdessen setzen die Freien Wähler Merk weiter unter Druck. In einem Brief an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Florian Herrmann (CSU), legen sie ihr zu Last, Merk habe sowohl den Ausschuss als auch die Öffentlichkeit mehrfach falsch oder unvollständig informiert.
Unter anderem habe Merk noch im Februar 2013 behauptet, den Kernsatz aus dem Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank - "Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths) haben sich als zutreffend herausgestellt" - nicht gekannt zu haben. Dieser aber finde sich bereits in einer zweiseitigen Zusammenfassung der Staatsanwaltschaft Nürnberg ans Ministerium zum Fall Mollath aus dem Januar 2012.