Ex-Bürgermeister von Wolnzach:Verfahren gegen Josef Schäch eingestellt

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Josef Schäch muss eine Geldauflage von 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. (Foto: dpa)

Ihm wurde vorgeworfen, seine Gemeinde um 180.000 Euro geschädigt zu haben. Das Münchner Landgericht hat das Verfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister von Wolnzach Josef Schäch nun eingestellt.

  • Der Prozess wegen Untreue gegen den Ex-Bürgermeister von Wolnzach ist vor dem Landgericht München eingestellt worden.
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor das erste Urteil des Landgerichts gegen Josef Schäch aufgehoben.

Wieso die Strafkammer das Verfahren einstellte

Der auf sechs Tage angesetzte neue Prozess gegen den früheren Bürgermeister von Wolnzach ist überraschend schon am Dienstag zu Ende gegangen. Das Münchner Landgericht stellte das Untreue-Verfahren gegen Josef Schäch gegen eine Geldauflage von 100 000 Euro ein, die der 67-Jährige an gemeinnützige Organisationen zahlen muss.

Die Strafkammer fühle sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gebunden, betonte der Vorsitzende Richter. Um diesen nachzukommen, wäre aber eine wochenlange Verhandlung nötig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das erste Urteil des Landgerichts aufgehoben, weil dieses einen Schaden durch die Aufnahme kurzfristiger Kredite am Gemeinderat vorbei nicht hinlänglich festgestellt habe.

Welche Auswirkungen die Vorwürfe für Schäch hatten

Dem Politiker der Freien Wähler - ihn hatten die Vorwürfe auch das Amt des Landrats von Pfaffenhofen/Ilm gekostet - hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch die Zinsbelastung für zwei sogenannte Kassenkredite die Gemeinde um gut 180 000 Euro geschädigt zu haben.

Das Landgericht verurteilte Schäch zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, und der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung. Die damit fällige Bewährungsauflage von 100 000 Euro wurde durch die spätere Aufhebung des Urteils frei, sie steht jetzt als Geldauflage zur Verfügung.

Die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene neue Verhandlung sei für die Staatsanwaltschaft "nicht so gut gelaufen", sagte Verteidiger Hans-Dieter Gross im Anschluss an die Sitzung. Wohl deshalb habe die Anklagebehörde der Verfahrenseinstellung zugestimmt, die sie noch bei einem Gespräch einige Monate vor Prozessbeginn vehement abgelehnt habe.

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