Niedrige Infektionszahlen:Bayern lockert Corona-Testvorschriften für Besucher von Krankenhäusern

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Ein negativer Selbsttest genügt ab Freitag. Bisher war ein Testnachweis eines Testzentrums erforderlich. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Ab Freitag muss nur noch ein negativer Selbsttest vorgelegt werden. Man setze laut Gesundheitsminister Holetschek nun verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen.

Angesichts der geringen Zahl an nachgewiesenen Corona-Infektionen müssen Besucher von Bayerns Krankenhäusern und Pflegeheimen von Freitag an nur noch einen negativen Selbsttest vorlegen. Dies hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Der Selbsttest muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht unter Aufsicht erfolgen, es genüge vielmehr eine Erklärung, dass der Test negativ gewesen sei.

Bisher war für Besuche von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ein Testnachweis eines Testzentrums erforderlich. "Die Testpflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). "Bei der derzeitigen Infektionslage mit der hohen Immunität in der Bevölkerung können wir jetzt bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen."

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"Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte", sagte Holetschek. Wie in anderen Lebensbereichen werde nun verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen gesetzt.

"Für die Beschäftigten wird außerdem die Häufigkeit der Testnachweise angeglichen. Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte." Da die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 28. Februar 2023 auslaufe, es aber unklar sei, ob diese nochmals verlängert werde, gingen die Testkapazitäten der noch bestehenden Teststellen bereits zurück, hieß es weiter. Für die Menschen werde es daher schwieriger, einen Testnachweis zu erhalten. "Auf diese Entwicklung haben wir nun frühzeitig reagiert", sagte Holetschek.

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