Bundestag - Berlin:Bundestag hebt Nüßleins Immunität erneut auf

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Berlin/München (dpa) - Der Bundestag hat im Zusammenhang mit der Maskenaffäre erneut die Immunität des unter Korruptionsverdachts stehenden Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Das Parlament machte damit am Donnerstag den Weg für weitere Maßnahmen gegen den ehemaligen CSU-Parlamentarier frei.

Gegen Nüßlein wird von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Geschäften mit Corona-Schutzmasken ermittelt. Das Parlament gab nun die Genehmigung "zum Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse". Der Beschluss erfolgte - wie in diesen Fällen üblich - einstimmig.

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland erläuterte, gebe es keine neuen Vorwürfe gegen den 52 Jahre alten Politiker. Es gehe um die Sicherstellung von Vermögenswerten wie Kontenguthaben oder Immobilien. Hintergrund ist, dass in einem Prozess das Gericht dann die Einziehung von Geld anordnen kann, wenn dieses durch eine Straftat kassiert worden ist.

Nüßlein soll Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Maskengeschäften erhalten haben. Gegen ihn und weitere Beschuldigte, darunter Bayerns ehemaliger Justizminister Alfred Sauter (CSU), ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein weist die Vorwürfe - ebenso wie Sauter - zurück. Für die Beschuldigten gilt zudem die Unschuldsvermutung.

Nüßlein hat inzwischen seine Partei und die Unionsfraktion im Bundestag verlassen. Sein Mandat will er aber bis zum Ende der Wahlperiode behalten.

Seine Immunität war bereits Ende Februar aufgehoben worden, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Durchsuchungen unter anderem seines Bundestagsbüros und seines Wahlkreisbüros im schwäbischen Günzburg zu ermöglichen. Wie Ruhland erläuterte, muss die Immunitätsaufhebung bei Bundestagsabgeordneten jedoch neu geschehen, wenn weitergehende Maßnahmen ergriffen werden sollen.

© dpa-infocom, dpa:210415-99-216872/3

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