Artenvielfalt:Landtag will das Bienen-Volksbegehren übernehmen

Demo vor Runder Tisch Artenvielfalt

Bei den Bauern musste Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber Überzeugungsarbeit für den Gesetzentwurf leisten.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • An diesem Mittwoch übernehmen Staatsregierung und Landtag ohne jede Änderung das Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen".
  • Markus Söder entschärfte zuvor vier besonders strittige Punkte und setzt auf Versöhnung zwischen Bauern und Naturschützern.
  • Dennoch sind nicht alle zufrieden: Das "kommunale Biodiversitätsförderprogramm" etwa hat keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden.

Von Christian Sebald

So viel Zustimmung von Opposition und Umweltverbänden hat die Staatsregierung lange nicht bekommen. "Ich freue mich sehr, dass CSU und Freie Wähler unser ,Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen' an diesem Mittwoch annehmen", sagt die ÖDP-Politikerin Agnes Becker, die das Volksbegehren gestartet hat. "Das ist ein großer Etappensieg für den Naturschutz." Der Chef der Landtagsgrünen, Ludwig Hartmann, kündigt an, dass seine Fraktion "natürlich dem Versöhnungsgesetz für die Artenvielfalt von Ministerpräsident Markus Söder zustimmen wird". Und für Norbert Schäffer vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) markiert dieser Mittwoch einen "ganz wichtigen Moment in der Geschichte des Naturschutzes in Bayern".

Der Freistaat steht tatsächlich vor einer Zäsur im Naturschutz. An diesem Mittwoch übernehmen Staatsregierung und Landtag das Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen" ohne jede Änderung. Damit setzen sie eine umfassende Änderung des bayerischen Naturschutzgesetzes in Gang. Außerdem bringt Söder sein "Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" in den Landtag ein. Damit will er Härten des Volksbegehrens für die Bauern abmildern und einen Ausgleich zwischen ihnen und dem Naturschutz herstellen - daher auch der blumige Titel "Aussöhnungsgesetz". Und Söder verspricht "Artenschutz XXL".

Aus Sicht der ÖDP-Politikerin Becker bestehen mit beiden Gesetzesvorhaben gute Chancen, dass "Bayern nun seine Defizite im Naturschutz aufholt und sich an die Spitze der Bundesländer katapultiert". Dass sich der Landtag erstmals mit den Gesetzen just zu dem Zeitpunkt beschäftigt, an dem der Weltbiodiversitätsrat seinen düsteren Bericht über das weltweite Artensterben veröffentlicht hat, ist für sie, Hartmann und Schäffer ein "sehr schlüssiger Zufall".

Mit seinem Aussöhnungsgesetz entschärft Söder die vier besonders strittigen Forderungen des Volksbegehrens. Viele Landwirte hatten massive Einschränkungen befürchtet, wenn sie umgesetzt werden. So wird es künftig zwar das Verbot geben, Wiesen nach dem 15. März zu walzen. Es soll den Schutz von Kiebitzen und anderen Wiesenbrütern verbessern. Aber es wird eben auch Ausnahmen geben, etwa wenn in einzelnen Regionen am 15. März noch Schnee liegt und die Wiesen erst später gewalzt werden können. Sonderregelungen und Präzisierungen gibt es für die zehn Prozent der Wiesen und Weiden in Bayern, die künftig erst nach dem 15. Juni gemäht werden dürfen, den stärkeren Schutz von Streuobstwiesen und die fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen an kleinen Bächen und Flüssen, auf denen Bauern nicht mehr wirtschaften dürfen.

Wie Söder versprochen hat, geht sein Aussöhnungsgesetz außerdem in vielen Punkten über das Volksbegehren hinaus. Etwa bei dem Biotopverbund, der nun eingerichtet werden. Laut Volksbegehren sollen bis 2027 insgesamt 13 Prozent des Agrarlands Biotope werden. Söder setzt sich bis 2020 einen Verbund von 15 Prozent des Agrarlands zum Ziel. Oder das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen. Zwar existiert es faktisch schon seit Jahren. Aber nun wird es im Naturschutzgesetz verankert und bekommt damit deutlich mehr Gewicht. Auch das Ziel einer klimaneutralen Staatsverwaltung bis 2030 geht weit über das Volksbegehren hinaus. Ebenso der Punkt, dass Werbeanlagen in der freien Landschaft nachts überhaupt nicht mehr und Fassaden öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr nicht mehr beleuchtet werden dürfen.

Außerdem bekräftigt die Staatsregierung einige schon länger bekannte Pläne. So das "grüne Netzwerk", für das bis 2023 zehn Prozent der Staatswälder unter strengen Naturschutz gestellt werden sollen. Die schwarz-orange Koalition hat es bereits in ihrem Koalitionsvertrag verabredet. Im Straßen- und Wegegesetz soll ein Passus verankert werden, nach dem der Flächenverbrauch auf ein "Minimum zu begrenzen ist" - eine Formulierung, die den Initiatoren des Volksbegehren angesichts des galoppierenden Flächenfraßes zu "wachsweich" ist, aber Söders Ankündigungen entspricht, etwas dagegen zu tun.

Und natürlich vermissen Becker, Hartmann und Schäffer eine ganze Reihe Empfehlungen des runden Tisch zum Volksbegehren. Das "kommunale Biodiversitätsförderprogramm" etwa hat keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden, auch die Mindestquote für Bio-Speisen in kommunalen Kantinen fehlt. So fällt vor allem Hartmanns Fazit gemischt aus. "Wir haben uns deutlich mehr von Söders Versöhnungsgesetz erwartet", sagt der Grünen-Politiker. "Statt Artenschutz XXL ist Artenschutz Größe M herausgekommen." Also wollen Becker, Hartmann und Schäffer weiter Druck auf die Staatsregierung machen für noch mehr Naturschutz.

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