Landesweite Umfrage:Wie zeitgemäß ist Bayerns Verfassung noch?

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Die Bayerische Verfassung fordert die Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten. Aktuell fallen aber viele alte Bauwerke dem Verfall und der Abrissbirne zum Opfer. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Der Landesverein für Heimatpflege will herausfinden, wie weit sich unser heutiges Leben noch mit den Ideen und Vorgaben des 1946 in Kraft getretenen bayerischen Grundgesetzes deckt. Und bittet um Mithilfe.

Von Hans Kratzer, München

Im frühen Dezember 1946 hat der Freistaat Bayern eine Verfassung erhalten, deren Inhalt so anrührend ist, dass sie gelegentlich sogar mit einem Liebesbrief verglichen wird. Die halbe Welt wäre froh, wenn sie einen solchen Schatz besäße. Und doch führt diese strahlende Schrift mit ihren 188 Artikeln im öffentlichen Leben ein Nischendasein.

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