Verfassungsgerichtshof:AfD darf Experten nicht in Ausschuss laden

Die Landtags-AfD hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Schlappe erlitten. Gerichtspräsident Peter Küspert, der in Eilverfahren selbst über Anträge entscheiden kann, bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Landtags-Entscheidung, wonach ein zweifelhafter Experte nicht als Sachverständiger in einen Landtags-Ausschuss geladen werden muss.

Die AfD hatte für eine Expertenanhörung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zum Thema Seenotrettung im Mittelmeer - wie die anderen Fraktionen auch - einen Sachverständigen vorgeschlagen. Die Mehrheit lehnte diesen ab - mit der Begründung, dass er Vorsitzender eines Vereins sei, den das Bundesamt für Verfassungsschutz seit Juni 2020 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus einstufe.

Die AfD zog vor den Verfassungsgerichtshof, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte. Es sei "nicht ausgeschlossen, dass ein Ausschuss eine von einer Fraktion vorgeschlagene Person mit einer sachbezogenen Begründung ablehnen kann", heißt es in der Mitteilung. "Dies gilt insbesondere, wenn diese einem Verein vorsteht, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft wird, um dieser Person kein Forum für etwaige extremistische Äußerungen in einem Landtagsausschuss zu bieten."

© SZ vom 11.11.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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