Oberau:Reiterin muss zahlen, weil ihr Pferd eine Bahnschranke demoliert

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Das Licht blinkt, die Schranke sinkt: 2016 ging das einer Reiterin in Oberau zu schnell. (Foto: Matthias Köpf)
  • 2016 zerstörte das Pferd einer Frau eine Bahnschranke in Oberau, als beide einen Bahnübergang überqueren wollten.
  • Die DB Netz AG, die Eigentümerin der Schranke, klagte gegen die Reiterin. Die Reparatur habe fast 9000 Euro gekostet.
  • Das Landgericht München II gab nun dem Unternehmen Recht - ließ sich aber noch nicht auf eine Schadenshöhe festlegen.

Von Stephan Handel, München

Eine Bahnschranke ist eigentlich dazu da, Schaden von Mensch, Tier und Gerät abzuwenden. Im Fall eines Unfalls in Oberau (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) aus dem Jahr 2016 gelang das nur zum Teil: Die Bahnschranke ging kaputt, und den Schaden muss wohl eine Frau tragen, die ihr Pferd nicht schnell genug über die Gleise brachte - so ein Urteil des Landgerichts München II.

Die Frau war mit dem Pferd Apache und einer anderen Reiterin unterwegs und wollte den Bahnübergang bei offener Schranke queren. Bevor sie aber die andere Seite erreicht hatte, senkten sich die Barrieren, das Schrankengitter verfing sich im Sattel des Pferdes, woraufhin der Schrankenbaum automatisch wieder nach oben ging - beziehungsweise zu gehen versuchte: Das Pferd war stärker als die Schranke, und diese brach ab. Der nahende Zug fuhr langsam an Ross und Reiterin vorbei, verletzt wurde niemand.

Nun aber klagte die DB Netz AG, die Eigentümerin der Schranke: Fast 9000 Euro habe die Reparatur der Schranke gekostet. Das Landgericht gab dem Unternehmen Recht - es ging, wie meistens bei Schadenersatz-Ansprüchen, darum, ob die Reiterin die "erforderliche Sorgfalt" aufgebracht hat, also ob der Schaden zu vermeiden gewesen wäre, wenn sie anders gehandelt hätte. Das hätte die Beklagte beweisen müssen - was ihr aber nicht gelang: Überquerte sie die Gleise zügig genug? Hätte sie Zeit gehabt umzudrehen, als die Schranken anfingen, sich zu senken? Wann setzten die akustischen und optischen Warnsignale ein? All das konnte nicht ausreichend eruiert werden, auch nicht durch Zeugenvernehmungen, so dass das Geschehen letztlich zu Lasten der Beklagten ging.

Nur bei der Schadenshöhe ließ sich das Gericht noch nicht festlegen. Die DB Netz hatte vorgetragen, dass ihr durch Reparatur und Austausch ein Schaden von exakt 8856,88 Euro entstanden sei. Um das zu beweisen, hatte sie aber nur eigene, interne Dokumente vorgelegt. Das reichte dem Richter jedoch nicht, zumal die Beklagtenseite den derart angegebenen Schaden bestreitet. Nun wird das Unternehmen auf andere Art und Weise den ihm entstandenen Schaden an der Schranke beweisen müssen.

© SZ vom 09.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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