Missbrauchsprozess:Ein steiniger, holpriger und leidvoller Lebensweg

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Andreas Perr (rechts), tritt als Kläger im Zivilprozess um einen Missbrauchsfall im Erzbistum München und Freising auf, neben ihm sein Anwalt Andreas Schulz. (Foto: Britta Schultejans/dpa)

Steht einem Mann, der als Kind von einem Priester missbraucht wurde, Schmerzensgeld zu? Und wenn ja, wie viel? Vor dem Landgericht Traunstein zieht sich die Antwort auf diese Frage hin.

Von Annette Zoch

Als Andreas Perr, schmal in schwarzer Lederjacke und schwarzem Kapuzenpulli, zaghaft an die Tür von Gerichtssaal 136 im Traunsteiner Landgericht klopft, hat der Prozess, in dessen Zentrum er steht, schon begonnen. Perr wurde als Kind von dem früheren Priester Peter H. in Garching an der Alz sexuell missbraucht. Nun verklagt Perr das Erzbistum München und Freising auf mindestens 300 000 Euro Schmerzensgeld, weil die damals Verantwortlichen H. einsetzten, obwohl sie wussten, dass er pädophil ist und zuvor bereits einschlägig aufgefallen war. Als H. von Essen ins Erzbistum versetzt wurde, war der damalige verantwortliche Erzbischof Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI.

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