Erfolgreiche Klage:Gericht kippt Pläne für Klärschlammverbrennung in Straubing

Ehe Klärschlamm in einem Heizkraftwerk verbrannt werden kann, muss er getrocknet werden. Das Archivbild zeigt die Halle eines Klärwerks, in der noch feuchter Klärschlamm zwischengelagert wird. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Mit der Entscheidung gibt das Verwaltungsgericht Regensburg einer Klage des Bundes Naturschutz Bayern statt. Dieser hatte die geplante Anlage als "völlig überdimensioniert" und mit überhöhtem Schadstoffausstoß kritisiert.

Die Planungen für eine Klärschlammverbrennungsanlage in Straubing sind vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Regensburg gab einer Klage des Bundes Naturschutz (BN) Bayern statt und entschied zugunsten des Naturschutzverbandes. Als Folge werde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufgehoben, teilte der BN am Mittwoch in München mit.

Der Naturschutzverband hatte kritisiert, dass die geplante Anlage in Straubing "völlig überdimensioniert" sei, mit ungünstigen Anfahrtswegen und überhöhtem Schadstoffausstoß, insbesondere bei Quecksilber. Die schriftliche Begründung des Gerichts, warum eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht gegeben ist, stehe noch aus.

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Der BN freue sich über das Urteil, sagt der örtliche BN-Vorsitzende Andreas Molz. Straubing sei "leider den aus unserer Sicht falschen Empfehlungen des bayerischen Umweltministeriums" gefolgt. "Wir hoffen, dass es nun in Straubing und an anderen Standorten zu einem Umdenken hin zu alternativen Verfahren in einer kleineren Anlage kommt."

Der BN forderte die bayerische Staatsregierung auf, eine konkrete Planung für die Verwertung von Klärschlämmen zu entwickeln. Dabei muss dem BN zufolge von zentralen Verbrennungsanlagen abgesehen werden. Stattdessen seien klima- und umweltfreundlichere Verfahren zu fördern, die gleichzeitig mehr Wertstoffe zurückführen. Erst kürzlich hatte der BN dazu eine Studie vorgestellt, die die Problematik von Monoverbrennungsanlagen, wie sie in Straubing geplant ist, darstellt und alternative Verfahren aufzeigt.

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