Wenn Angestellte gegen ihren Arbeitgeber arbeitsrechtliche Verfahren anzetteln - was macht man da als Arbeitgeber? Ein 54-jähriger Geschäftsführer aus Unterfranken, der sich offenbar über das renitente Verhalten seiner Angestellten ärgerte, hatte eine Idee, sich auf seine Art erkenntlich zu zeigen. Immerhin hatte er ja die Adress- und Bankdaten der Angestellten im Computer stehen und so begann er, diesen Herrschaften Dinge zu bestellen und dabei den Eindruck zu erwecken, diese würden das selbst tun. Der Geschäftsführer, das muss man ihm zugestehen, streute seine Bestellungen marktwirtschaftlich ausgewogen, nahezu alle Anbieter durften in Aktion treten: Amazon, Quelle, Baur, Otto und, ja das auch, Beate Uhse.
Strafrechtlich ganz korrekt war das nicht. Und so kann man in einer Anklageschrift des Amtsgerichts Kitzingen nachlesen, was den Angestellten so zugestellt wurde - mit der freundlichen Bitte, entsprechende Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Ein Vibrator und ein "G-Punkt-Stimulator". Eine "Sexmaschine". Das Lehrbuch "Strafrecht. Allgemeiner Teil". Ein Jahresabo vom Axel Springer Verlag. Ein "Super-Soft-Dildo" und eine "Liebespuppe". Abos von Playboy, Bravo und Astrowoche. Das "Sparpaket Gleitgel & Toy-Reiniger". Mehr als drei Dutzend solcher Bestellungen führt die Anklageschrift auf. Wegen Fälschung beweiserheblicher Daten im besonders schweren Fall wurde der Firmenchef, der inzwischen im Ruhestand ist, zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.