Politischer Aschermittwoch:Nach Strafe wegen Söder-Beleidigung: Rechtspopulist geht in Berufung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen "Horrorclown" - auch in seinem Fall entschied das Gericht gegen Grosz. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Das Amtsgericht Deggendorf hatte Gerald Grosz wegen einer Rede zu einer Geldstrafe von fast 15 000 Euro verurteilt. Der österreichische Ex-Politiker bezeichnete Bayerns Ministerpräsident unter anderem als "Södolf".

Der Prozess um die Beleidigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) durch den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz geht in die nächste Runde. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft gehen gegen das Urteil in Berufung, wie das Amtsgericht Deggendorf am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Das Gericht hatte Grosz vergangene Woche wegen seiner Rede beim politischen Aschermittwoch der AfD zu einer Geldstrafe von fast 15 000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als "Södolf", "Corona-Autokrat" und "Landesverräter" bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen "Horrorclown" - auch in seinem Fall entschied das Gericht gegen Grosz.

Die Richterin hatte bei der Urteilsverkündung erklärt, Söder werde durch die Beleidigung "in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes" gerückt. Grosz hatte seine Wortwahl vor Gericht dagegen als "Satire" verteidigt und angekündigt, im Zweifelsfall bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Nun muss sich zunächst die Berufungskammer des Landgerichts Deggendorf mit dem Fall beschäftigen.

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SZ PlusProzess
:Rechtspopulist muss Geldstrafe wegen Beleidigung Söders bezahlen

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Von Lisa Schnell

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