Pandemie:Verwirrung um FFP2-Masken vom Freistaat

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Mehrere geprüfte FFP2-Masken mit CE-Siegel liegen ausgepackt nebeneinander. (Foto: imago images/Eibner)

Einige an Bedürftige verschickte Exemplare tragen keine CE-Kennzeichnung, sondern sind mit dem chinesischen Standard KN95 versehen. Kein Problem, versichert das Landesamt.

Von Lisa Schnell, München

Einige Zusendungen von FFP2-Masken durch den Freistaat an Bedürftige lösen Verwirrung aus. Manche Masken tragen keine CE-Kennzeichnung, sondern sind mit dem chinesischen Standard KN95 versehen, berichten Leser der Süddeutschen Zeitung und anderen Zeitungen. Zudem seien einige Masken nicht einzeln verpackt gewesen und hätten eine andere Form als die üblichen FFP2-Masken. Viele Menschen machen sich nun Sorgen, dass die Masken nicht den versprochenen Schutz bieten.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) teilt dazu mit, dass alle an die Landratsämter verschickten 2,5 Millionen Atemschutzmasken eine formale Normprüfung bestanden hätten. Das heißt: Es wurden die mitgelieferten Formulare geprüft. Zudem gebe es eine technische Prüfung im staatlichen Prüflabor, die chargenbezogen und stichprobenartig durchgeführt wird. Dieser interne Freigabeprozess ist auf den Masken allerdings nicht nachzuvollziehen, da es keine Kennzeichnung gibt. Es könne zudem sein, dass die Landratsämter oder freien Städte über das Angebot des Freistaats hinaus oder stattdessen Masken aus ihren Lagern verteilt hätten. Darauf führt das LGL etwa die Zusendung von nicht verpackten Masken zurück, da der Freistaat nie lose Masken verschickt hätte. Woher die Masken stammen, ist für die Empfänger kaum nachzuvollziehen, da ihren Masken nur ein Schreiben des Gesundheitsministeriums beiliegt.

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Die allermeisten Landräte hätten auch wirklich die Masken des Freistaats versendet, sagt Christian Bernreiter, Landrat von Deggendorf und Präsident des bayerischen Landkreistags. Falls sie doch auf die eigenen Lager zurückgegriffen hätten, geht er davon aus, dass auch die Masken in den Lagern der Landkreise zugelassen seien, da alle Bestellungen vom Krisenstab der Staatskanzlei genehmigt hätten werden müssen. Nach März 2020 sind alle Bestellungen zentral über das LGL gelaufen.

Im Sinne der FFP2-Maskenpflicht sind außer dem EU-Standard FFP2 (EN-149 mit CE-Kennzeichnung und vierstelliger Nummer) noch andere gleichwertige Standards zulässig. Dazu gehören laut LGL: FFP3 (Europa), N95 (NIOSH-42C FR84, USA), P2 (AS/NZ 1716:2012, Australien/Neuseeland), KF94 (Korea 1st Class KMOEL-2017-64), DS2 (Japan JMHLW-Notification 214,2018) und KN95 (GB2626-2006, China). Besonders die KN95-Masken aus China haben immer wieder Aufregung ausgelöst. Experten warnen davor, dass auch Fälschungen kursieren. Derzeit gibt es im bayerischen Pandemiezentrum noch 11,7 Millionen KN95-Masken.

Sie sind laut der Prüfstelle Dekra nur verkehrsfähig, wenn sie den sogenannten CPA-Schnelltest bestanden haben und mit dem Aufdruck "Corona-Pandemie-Atemschutzmaske" ("CPA-Maske") gekennzeichnet sind. Die vom Freistaat verschickten KN95-Masken haben dieses Kennzeichen nicht und sind damit Masken, die im Handel nicht verkauft werden dürften. Der Grund: Das LGL akzeptiert das Schnelltest-Verfahren nicht. Aussagekräftiger sei der vom Importeur mitgelieferte Prüfbericht eines in China akkreditieren Labors. In der Vergangenheit mussten allerdings insgesamt 500 000 KN95-Masken vom LGL gesperrt werden, weil die zwischenzeitlich durchgeführten Eigenuntersuchungen gezeigt hätten, dass sie den Anforderungen nicht genügen.

© SZ vom 28.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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