Corona-Tests:Ab jetzt auf die harte Tour

Lesezeit: 3 min

Etwa 1600 Schüler, die nicht getestet werden, gelten demnächst als Schulschwänzer. So will das Kultusministerium die Kinder wieder zurück ins Klassenzimmer holen. Doch die juristischen Vorbehalte gegen den Vorstoß sind groß.

Von Viktoria Spinrad

Sie sei keine Testverweigerin, betont Sarah Hintermann (Name geändert), und ihr Sohn sei gut drauf. Aber eben auch hochsensibel, sagt sie, weshalb sie ihn gern zu Hause getestet hätte, damit er in die Grundschule gehen kann. Weil das Kultusministerium das aber nicht erlaubt und sie außerdem Sorge hat, dass die Daten in der Schule nicht geschützt werden, sitzt sie mit ihm daheim und bringt ihm Lesen, Schreiben, Rechnen bei.

Nun aber ist sie ratlos, am Telefon klingt sie wütend. Denn das Kultusministerium will härter durchgreifen gegen die etwa 1600 Schüler, die befreit sind, weil ihre Eltern sie nicht in der Schule testen lassen wollen. Diese haben ab sofort keinen Anspruch auf Distanzunterricht mehr. Wer nicht mehr kommt, gilt als Schulschwänzer und kann sanktioniert werden. Eltern wie Sarah Hintermann droht dann ein Bußgeld. "Dabei sind wir ja für das Testen", sagt sie.

MeinungNach Urteil zu Ausgangsbeschränkung in Bayern
:Zeit für eine Corona-Bilanz

Noch nie hat der Staat so tief in das Leben der Bürger eingegriffen. Die Maßnahmen sollten auch in der Rückschau einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.

Kommentar von Sebastian Beck

Am Freitag kam das Schreiben des Kultusministeriums: Wer wegen des Testens nicht kommt, fehlt ab sofort unentschuldigt. An den Schulen ist die Erleichterung seitdem groß. Endlich habe man Klarheit, so der Tenor. "Ansonsten wären wir hier nicht mehr weitergekommen", sagt Walter Baier, Vorsitzender der Direktorenvereinigung an den bayerischen Gymnasien.

An seiner Schule gibt es zwei Schüler, die wegen des Testens vom Präsenzunterricht befreit wurden. Stattdessen mussten sie zu Hause mit den Materialien arbeiten, die die Lehrer hochgeladen hatten. Seit anderthalb Jahren seien die beiden nicht mehr an der Schule gewesen, sagt Baier. "Eigentlich Wahnsinn."

Laut Kultusministerium sind derzeit 0,28 Prozent der 1,6 Millionen Schüler in Bayern vom Unterricht befreit. Dazu zählen allerdings nicht nur Testverweigerer, sondern auch diejenigen, die mit einem ärztlichen Attest zu Hause bleiben sowie solche Schüler, die wegen individueller Gefährdung beurlaubt sind. Individuell würden diese Zahlen nicht erhoben, heißt es aus dem Ministerium. Nimmt man ein Drittel dieser Gruppe, kommt man auf etwa 1600 Schüler.

Die Entscheidung, nun die Daumenschrauben anzuziehen, geht auf einen Beschluss des Ministerrats vom 4. Oktober zurück. Bewegung in das Thema war nach dem Auffliegen einer Art Untergrund-Schule im Landkreis Rosenheim gekommen. Dort hatten sich Eltern, die die Corona-Maßnahmen an den Schulen ablehnen, zusammengetan, Leiterin war eine verbeamtete Lehrerin.

Es gebe keinen Testzwang, heißt es

Für das Kultusministerium war dies das Sinnbild des Kontrollverlusts. Und das in einem Bundesland, das sich gerne damit rühmt, bei der Bildung ganz vorne mitzumischen. Entsprechend schnell wurden danach die Hebel in Bewegung gesetzt. Ein rechtlicher Kniff soll nun dabei helfen, die etwa 1600 betroffenen Kinder zurück in die Klassenzimmer zu holen: Das Ministerium betont, dass es sich weiterhin um eine Testpflicht, nicht aber einen Testzwang handle. Letzteres hatte das Verwaltungsgerichtshof im April abgelehnt.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Auf die Frage, ob die Schulpflicht oder das Selbstbestimmungsrecht der Eltern schwerer wiegt, hat auch David-Joshua Grziwa keine einfache Antwort. Es gebe ja gute Gründe, die Kinder wieder in die Schule zu holen, sagt der Münchner Anwalt für Schulrecht. Trotzdem habe er Zweifel, ob der Vorstoß vor dem Verwaltungsgerichtshof hält: "Faktisch führt die Situation zu einem Testzwang", sagt er. Denn die Schüler müssen nun in die Schule, um ihre Schulpflicht zu erfüllen - was ohne Corona-Test wiederum aber nicht erlaubt ist. Bei einem Verstoß gegen die Schulpflicht drohen neben schulrechtlichen Erziehung- und Ordnungsmaßnahmen auch Bußgelder.

Das, so Grziwa, lasse sich mit der Entscheidung des VGH im April eigentlich nicht vereinen. Damals hatte dieser entschieden, dass dass die Schultestungen rechtmäßig sind, so lange die Freiwilligkeit gewahrt bleibt und Kinder, die sich nicht testen lassen wollen, ihrer Schulpflicht im Distanzunterricht nachkommen und so kein Bildungsnachteil entsteht.

"Testen schadet keinem"

Simone Fleischmann vom BLLV klingt besorgt. Ob Eltern ihre Kinder nun krankschreiben lassen würden, das müsse man sehen, sagt sie. Immerhin gebe es aber nun eine "klare Ansage" in Richtung der Eltern und Kinder. So sieht es auch Nevio Zuber vom Landesschülerrat. Entsprechend "unverständlich" sei es, wenn Eltern ihre Schüler deswegen zu Hause behielten. Zuber jobbt selbst in einem Testzentrum und kennt die Vorbehalte: "Testen schadet keinem", betont er.

Eine Aussage, die Sarah Hintermann durchaus unterschreiben würde. In ihrer Familie werde vor Treffen regelmäßig getestet, schildert die Mutter. Aber eben in einer entspannten Atmosphäre - "und immer freiwillig", betont sie. Dabei, sagt sie, gehe es ja vor allem darum, die Zeit zu überbrücken, bis Biontech seinen Impfstoff für Kinder freigibt. Dann wolle sie ihr Kind impfen lassen.

Nun muss sie sich wie Hunderte andere Eltern bis zu den Herbstferien überlegen, wie sie mit der neuen Situation umgeht. Ein Attest besorgen? Das Kind doch in die Schule schicken? Sie klingt ratlos. Eigentlich sei sie nicht gegen das System, sagt sie, und auch niemand, der sich rumstreiten wolle. Aber wenn es nicht anders gehe, sagt sie, müsse sie dann eben doch klagen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Corona-Krise im Freistaat
:Bayern lockert weiter: Diese Corona-Regeln gelten künftig

Am 3. April entfallen fast alle Vorschriften. Nur noch in Nahverkehr, Kliniken und Heimen gibt es dann eine Maskenpflicht. Ungeimpfte dürfen wieder überall hin. Die neuen Vorschriften im Überblick.

Von Max Ferstl und Kassian Stroh

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: