Gesundheitspolitik:Bayern will Cannabis-Legalisierung stoppen

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Ein Hanffeld im bayerischen Gauting, auf dem unter behördlicher Aufsicht Pflanzen zu medizinischen Zwecken angebaut werden. Unter strengen Auflagen ist dies seit 2019 in Deutschland erlaubt. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

CSU-Gesundheitsminister Klaus Holetschek will klären lassen, ob legales Kiffen mit dem Europarecht vereinbar ist. Die bayerische Staatsregierung lehnt die Legalisierungspläne des Bundes bisher kategorisch ab.

Mit einem Rechtsgutachten will Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Pläne des Bundes zur Cannabis-Legalisierung überprüfen lassen. "Trotz großer Gesundheitsrisiken und rechtlicher Bedenken hält die Ampel-Koalition bislang an ihren Plänen fest. Deswegen habe ich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die völker- und europarechtlichen Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland zu klären", sagte der CSU-Politiker in München.

Sein Ziel sei es, die Debatte zu versachlichen. Das Gutachten solle bis Ende Februar 2023 vorliegen. Mit der Ausarbeitung des Gutachtens ist den Angaben zufolge Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, beauftragt worden. Die bayerische Staatsregierung lehnt die Legalisierungspläne des Bundes bisher kategorisch ab.

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Jüngst hatte Holetschek auch in Brüssel von der EU-Kommission ein Veto gegen die Umsetzung gefordert, da es gegen Europarecht verstößt. Dieses verpflichte Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten dazu, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Nur ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke dient, sei davon ausgenommen. "Das von uns beauftragte Gutachten wird diese und weitere Aspekte objektiv ausleuchten", betonte Holetschek. Es könne nicht sein, dass Cannabis als sogenanntes Genussmittel verharmlost werde.

"Zudem müssten, wenn das Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden soll, Höchstverkaufsgrenzen und Obergrenzen für den THC-Gehalt eindeutig festgelegt werden. Das ist bislang nicht geschehen", sagte Holetschek. Gerade junge Menschen drohten durch Cannabis-Konsum erhebliche gesundheitliche Gefahren und negative Langzeiteffekte auf die altersgerechte Entwicklung, da das menschliche Gehirn erst ab etwa Mitte 20 ausgereift sei, so Holetschek. "Eine Legalisierung ohne entsprechende Altersbeschränkung wäre deshalb grob fahrlässig."

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