Prozess:"Ich bin unschuldig. Das war's"

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Manfred Genditzki sitzt vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall im Gerichtssaal. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Sogar die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord einen Freispruch für Manfred Genditzki. Der Hausmeister hatte wegen Mordes 13 Jahre lang im Gefängnis gesessen.

Von Hans Holzhaider

Im wiederaufgenommenen Strafprozess gegen den ehemaligen Hausmeister Manfred Genditzki haben sowohl die Staatsanwaltschaft wie die Verteidigung beantragt, den Angeklagten freizusprechen. Genditzki war im Januar 2012 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil das Landgericht München II ihn für schuldig befand, die Rentnerin Lieselotte Kortüm in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Nach 13 Jahren und sechs Monaten Haft hatte das Landgericht München I im August 2022 die Wiederaufnahme des Verfahrens und die sofortige Freilassung Genditzkis angeordnet. Staatsanwalt Michael Schönauer stellte fest, dass der Staat verpflichtet sei, Genditzki für die erlittene Haft zu entschädigen. Die Verteidiger Regina Rick und Klaus Wittmann übten scharfe Kritik an der Ermittlungsarbeit der Polizei und an der Rolle des Münchner Gerichtsmediziners Wolfgang Keil. Am Freitag um 10 Uhr will die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl das Urteil verkünden.

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