Wiederaufnahmeverfahren in Badewannenmord:Gutachter entlastet verurteilten Hausmeister Genditzki weitreichend

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Manfred Genditzki (Mitte) steht vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall in einem Saal des Landgerichts München I zwischen seinen Rechtsanwälten Regina Rick (links) und Klaus Wittmann. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Der Professor für Biophysik und Biorobotik zeigt mit circa 500 Simulationsabläufen, dass der Tod der 87-jährigen Lieselotte Kortüm mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Unfall und kein Mord war.

Von Hans Holzhaider

Ist Lieselotte Kortüm, 87 Jahre alt und stark gehbehindert, während sie Wasser in ihre Badewanne einließ, gestürzt und in der Wanne ertrunken? Oder hat der Hausmeister Manfred Genditzki sie im Streit niedergeschlagen und sie, um das zu vertuschen, in der Badewanne ertränkt? Zweimal wurde Genditzki schuldig gesprochen und verurteilt, weil eine Strafkammer am Landgericht München II, gestützt auf das Gutachten eines Münchner Gerichtsmediziners, die Möglichkeit eines Unfalls ausschloss. 13 Jahre und sechs Monate saß Manfred Genditzki deshalb im Gefängnis. Jetzt muss zum dritten Mal das Gericht entscheiden: Unfall oder Mord? Und diesmal scheint sich das Blatt zugunsten des Angeklagten zu wenden.

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