Reform der MPU:Nicht ganz dicht

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  • Experten zufolge hat sich die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bewährt. Dennoch gebe es Verbesserungsbedarf.
  • So ist die MPU nur äußerst dürftig gesetzlich geregelt. Bundesverkehrsminister Dobrindt will das nun ändern.
  • Das Verfahren soll transparenter werden und Betroffene sollen sich besser auf die MPU vorbereiten können.

Von Daniela Kuhr, Berlin

Die Aufgabe ist klar formuliert: Zwei Kugeln liegen auf dem Tisch, der Kandidat soll versuchen, sie aufeinander zu stapeln. Jeder Mensch mit einem Hauch von Intelligenz erkennt natürlich sofort, dass das nicht funktionieren kann. Greift der Kandidat dennoch nach den Kugeln, steht fest: Er ist nicht ganz dicht - und somit nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen.

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Das soll, so wird es an Stammtischen immer wieder erzählt, eine der klassischen Aufgabenstellungen bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) für Verkehrssünder sein. Doch das stimmt überhaupt nicht. Es ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält - was umso leichter ist, als die MPU, die umgangssprachlich auch Idiotentest genannt wird, nur äußerst dürftig gesetzlich geregelt ist. Das will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nun ändern. Sein Ziel lautet: mehr Transparenz, bessere Informationen für die Betroffenen und ein klareres Regelwerk. Damit reagiert der Minister auf Kritik, die seit Jahren immer wieder erhoben wird.

Zur MPU müssen beispielsweise Autofahrer, die wiederholt alkoholisiert am Steuer erwischt wurden, die unter Drogeneinfluss standen oder die aus anderen Gründen nicht als fahrtüchtig gelten. Mit der Untersuchung will die Fahrbehörde eine amtliche Grundlage für ihre Entscheidung bekommen, ob sie einem Fahrer den Führerschein zurückgeben soll oder nicht.

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Einige Punkte, die nicht befriedigend geregelt sind

Die Experten sind sich weitgehend einig, dass sich die MPU alles in allem bewährt und die Verkehrssicherheit gesteigert hat. Allerdings sehen sie dennoch einige Punkte, die aus ihrer Sicht nicht befriedigend geregelt sind. So können die Betroffenen sich derzeit gegen die Anordnung einer MPU nicht zur Wehr setzen, eine gerichtliche Überprüfung ist nicht vorgesehen. Auch erfahren sie häufig gar nicht, worauf es ankommt bei der Untersuchung. Die Fragen unterscheiden sich stark von Bundesland zu Bundesland. Für die Betroffenen ist der Test daher häufig eine völlig undurchsichtige Angelegenheit. Eben das aber nutzen zahlreiche windige Berater aus, um Geschäfte zu machen - indem sie gegen teures Geld Kurse anbieten, die helfen sollen, den Test zu bestehen.

Mit der Reform will Dobrindt das Verfahren transparenter machen und so die Akzeptanz steigern. Beispielsweise soll es künftig einen einheitlichen Fragenkatalog geben, auf den die Kandidaten sich vorbereiten können. Auch sollen Obergutachter eingesetzt werden, bei denen man sich beschweren kann. Zudem müssen Berater künftig amtlich anerkannt sein. An diesem Donnerstag trifft sich eine Expertengruppe im Bundesverkehrsministerium, um die nötigen Schritte zu besprechen. Ihr gehören unter anderem Verwaltungsrichter, Verkehrspsychologen, Gutachter sowie Vertreter von Verkehrsverbänden und Fahrerlaubnisbehörden an. 2013 mussten bundesweit knapp 95 000 Verkehrssünder zur MPU.

© SZ vom 19.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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