Alkohol beim Radfahren:Die Vernunft schwindet mit jedem Schluck

Verkehrsunfälle vermeiden: Tipps für ein sicheres Miteinander

Der Verkehrsgerichtstag will die Promillegrenze für Alkohol beim Radfahren auf einen Wert von 1,1 senken.

(Foto: dpa-tmn)
  • Der Verkehrsgerichtstag berät darüber, ob der zulässige Alkoholgehalt im Blut von Radfahrern von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werden soll.
  • Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt spricht sich dagegen aus, er sieht "keinen Handlungsbedarf".
  • Die Senkung der Promillegrenze ist allerdings inkonsequent. Wer mit Alkohol im Straßenverkehr unterwegs ist, ist immer eine Gefahr.

Von Felix Reek

Man kennt diese Sätze. "Nur noch ein Bier, dann ist Schluss." Meist folgt danach: "Na, gut, und einen Schnaps! Aber nur weil wir hier so gemütlich zusammen sitzen." Sie sind Ausdruck von Abenden, die in Erinnerung bleiben. Die länger und länger werden und immer bierseeliger und bierseeliger. Autofahren kann und darf danach niemand mehr. Stattdessen steigt man aufs Rad. So haben auf den ersten Blick alle gewonnen: Das Geld fürs Taxi ist gespart, die Frischluft hilft beim Ausnüchtern, niemand wird gefährdet. Außer man selbst. Aber das ist schließlich das eigene Risiko.

Natürlich ist das Unsinn. Wer betrunken fährt, ist immer eine Gefahr, für sich und andere. Jüngste Studien von Unfallforschern der Versicherungswirtschaft fanden heraus, dass fast alle stark betrunkenen Radfahrer erhöhten Risiken ausgesetzt seien.

Radfahren als Straftat

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar ist deshalb der Ansicht, dass der aktuelle Grenzwert für Fahrradfahrer veraltet ist. Er berät in dieser Woche darüber, die Promillegrenze auf einen Wert von 1,1 zu senken. Wer mit mehr Alkohol im Blut Rad fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es drohen Bußgelder. Bisher dürfen Radfahrer bis zu 1,6 Promille haben.

Zum Vergleich: Fünf halbe Liter Bier müsste ein 90 Kilo schwerer Mann laut diverser Rechen-Apps dazu trinken. Ab dann gilt das Führen eines Rades als Straftat. Die sogenannte "absolute Fahrunfähigkeit" ist erreicht. Es drohen Anzeige, Geldbuße, Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und die MPU, der sogenannte "Idiotentest".

Den Promillewert zu senken, erscheint angesichts des erhöhten Unfallrisikos als vernünftiger Schritt. Doch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt spricht sich dagegen aus. In der Passauer Neuen Presse sieht er "keinen Handlungsbedarf". "Schon heute machen sich alle Fahrradfahrer strafbar, die Alkohol getrunken haben und nicht mehr in der Lage sind, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen." Strafbar heißt in diesem Fall aber: Wer von der Polizei erwischt, als "fahrauffällig" eingestuft wird oder einen Unfall verursacht. Bis dahin radelt jeder nach eigenem Ermessen.

Nur sechs Prozent der Unfälle unter Alkoholeinfluss

Es wäre ein leichtes, jetzt an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer zu appellieren. "Don't drink and drive!" heißt es ja so schön. Doch die Vernunft schwindet bekanntlich von Getränk zu Getränk. Zwar waren laut Statistischem Bundesamt 2013 gerade einmal sechs Prozent der Unfälle von Radfahrern auf Alkoholeinfluss zurückzuführen, in diese Statistik fließen allerdings nur die erfassten Unfälle ein. Radfahrer etwa, die betrunken im Krankenhaus landen, bleiben außen vor.

Ein weiteres Dilemma ist die ungleiche Gewichtung von Auto- und Radfahrern. Seit 2001 darf sich niemand mit mehr als 0,5 Promille hinters Autosteuer setzen. Wäre es da nicht konsequent, den Wert für Radfahrer entsprechend anzupassen?

Gefährlich bleibt es trotzdem

Martin Diebold von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten ist anderer Meinung: "Ein Fahrrad ist viel leichter zu bedienen als ein Kraftfahrzeug. Und die Gefahr für andere, die von einem Fahrrad ausgeht, ist wesentlich geringer." Heißt: Weil ein Fahrradfahrer weniger Unheil anrichten kann als ein Autofahrer, darf er zwei Bier mehr trinken.

Das erklärt auch, warum die Fachleute auf dem Verkehrsgerichtstag den Schritt zur 0,5-Promille-Grenze nicht in Betracht ziehen. Bei gleichen Werten steigen die Verkehrsteilnehmer lieber ins Auto als aufs Rad, so die Logik. Gefährlich ist der Alkoholisierte in beiden Fällen.

Demnächst beginnt also wieder die große, angetrunkene Rechnerei in der Kneipe, auf der Betriebsfeier oder der Geburtstagsparty. Das ist erfahrungsgemäß nicht der beste Zustand, um sein Schulwissen in Mathe zu reaktivieren. Oder können Sie die Widmark-Formel, nach der die Alkoholkonzentration im Blut bestimmt wird, spontan aufsagen?

Und auch die 0,5 Promille-Grenze ist trügerisch. Jeder Körper reagiert anders auf Alkohol. An jedem Tag. Wer heute mit vier Bier fehlerfrei nach Hause radelt, kann morgen schon mit der gleichen Menge im Graben landen. Die Konsequenz daraus kann nur heißen: Eine Null-Toleranz-Grenze für alle im Straßenverkehr. Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder. Alkohol hat dort nichts zu suchen. Wer trinken will, lässt sich fahren. Oder geht zu Fuß.

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