Fahrrad:Zuschuss fürs Lastenrad

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Manche Kommunen fördern Lastenräder nicht nur, indem sie entsprechende Parkplätze ausweisen, sondern bezuschussen die Anschaffung auch finanziell. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Bund, einige Länder sowie Kommunen fördern die Anschaffung eines Cargobikes. Was dabei zu beachten ist.

Von Marco Völklein

Vor Beginn der Koalitionsverhandlungen hatten Fahrradverbände große Erwartungen in die neue Regierung gesetzt - unter anderem hatten sie gehofft, dass Rot-Grün-Gelb eine bundesweite Lastenradförderung auch für Privathaushalte auflegt. Im nun beschlossenen Koalitionsvertrag findet sich dazu indes nichts. So bleibt es zunächst bei der bislang schon geltenden Regelung, nach der allerdings nur Gewerbetreibende sich einen Zuschuss vom Bund für die Anschaffung eines Lastenrads holen können. Und es bleibt beim Flickenteppich der vielen Förderprogramme, die einige Länder und Kommunen aufgelegt haben. Ein Überblick:

Die Bundesförderung: Der Bund fördert die Anschaffung gewerblich genutzter Lastenfahrräder mit Elektroantrieb sowie Lastenanhänger (mit E-Antrieb) - und zwar mit einem Zuschuss von bis zu 2500 Euro. Das Programm läuft noch bis Februar 2024 und startete zunächst schleppend - was vor allem daran lag, dass es auf besonders ausgestattete Schwerlasträder beschränkt war. Im März wurden die Förderbedingungen gelockert, seither gehen deutlich mehr Förderanträge beim für die Abwicklung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ein. Mehr Informationen dazu findet man im Internet unter www.bafa.de.

Die Länderförderung: Vorreiter unter den Bundesländern waren Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Im Südwesten gibt das Land einen Zuschuss von bis zu 2500 Euro für gewerblich oder gemeinnützig genutzte Cargobikes und Lastenanhänger mit Elektroantrieb, Informationen unter www.l-bank.de. In Nordrhein-Westfalen wiederum stellt das Land Cargobike-affinen Firmen bis zu 2100 Euro Zuschuss zur Verfügung (Informationen unter www.elektromobilitaet.nrw).

Auch in anderen Ländern gibt es Zuschüsse, in Niedersachsen zum Beispiel können sich neben Gewerbetreibenden auch Privatleute beim Kauf eines E-Lastenrades bis zu 800 Euro Förderung holen. Wer sich ein Lastenrad ohne elektrischen Antrieb kauft, erhält bis zu 400 Euro. Insgesamt stellt das Land dafür 700 000 Euro zur Verfügung (Informationen unter www.nbank.de.) Und wie bei vielen Förderprogrammen gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. In Brandenburg indes wurden die Förderanträge bezüglich ihres CO2-Einsparpotenzials priorisiert abgearbeitet, das Programm lief allerdings im Sommer aus. Für 2022, so heißt es, könnte es ein Nachfolgeprogramm geben.

Die Förderprogramme der Kommunen: Viele Städte, Gemeinden und einige Landkreise bieten Förderprogramme an. Der Branchenkenner Arne Behrensen schätzt deren Zahl auf etwa 80 - in Deutschland und Österreich zusammen. Die Fördersummen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, ebenso die Förderbedingungen. In München zum Beispiel kann man zusätzlich noch eine "Pkw-Abwrackprämie" einstreichen, sofern man sich dafür entscheidet, sein Auto abzuschaffen. Einige Gemeinden fördern nur Cargobikes mit Elektroantrieb, andere helfen auch bei der Anschaffung von solchen ohne elektrische Tretunterstützung. Und: Manche unterstützen auch bei der Anschaffung eines Fahrradanhängers - schließlich benötigt nicht jeder gleich ein Lastenrad, um Kinder und Krempel möglichst umweltverträglich zu transportieren.

Ein Tipp noch: Branchenkenner Behrensen rät, die Förderrichtlinien genau zu studieren. So sind zum Beispiel einige kommunale Programme kombinierbar mit der Bundesförderung, sodass Firmen sich gleich aus zwei Töpfen eine Finanzspritze holen können. Manche Programme wiederum schließen Leasingmodelle ein, andere - wie beispielsweise das Bundesprogramm - fördern explizit nicht die Anschaffung von Cargobikes, die für den Personentransport gedacht sind.

Eine Übersicht sowie Details zu den zahlreichen Förderprogrammen gibt es im Internet unter www.cargobike.jetzt .

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