Verkehrsrecht:Geldstrafe statt Fahrverbot

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Verkehrskontrolle durch die Polizei: Ignorieren roter Ampeln, Alkohol oder Drogen am Steuer sowie gefährliches Überholen oder Abbiegen werden sanktioniert. (Foto: imago stock&people)

Zu schnell unterwegs, bei Rot über die Ampel: Viele Verkehrsdelikte kosten den Führerschein. Aber in manchen Fällen gibt es Ausnahmen.

Von Peter Ilg

Fast eine halbe Million Verkehrsteilnehmerinnern und -teilnehmer in Deutschland bekommen jährlich unangenehme Post von einer Bußgeldstelle. Manche rechnen damit, andere haben nicht mitbekommen, dass sie geblitzt wurden. Fett gedruckt prangt dann der typische Betreff auf dem Schreiben: "Bußgeldbescheid mit Fahrverbot". Das Bußgeld ist in den meisten Fällen noch zu verkraften, das Problem ist das Fahrverbot, vor allem für Menschen, die beruflich und privat auf ihr Auto angewiesen sind. Für sie ist wichtig zu wissen: Es gibt eine - wenn auch kleine - Chance, das Fahrverbot noch abzuwenden. Dabei gilt es allerdings ein paar Dinge zu beachten:

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