Verkehrspolitik:EU will weitreichende Sicherheitssysteme im Auto zur Pflicht machen

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Notbremsassistenten erfassen Radfahrer und Fußgänger frühzeitig und bremsen selbständig, wenn nötig. (Foto: Volvo)
  • Ab 2022 soll es keine neuen Autos mehr ohne umfangreiche Sicherheitssysteme geben.
  • Die EU-Kommission will dann unter anderem vorschreiben, dass jedes Fahrzeug seinen Fahrer überwacht, ob er müde oder abgelenkt ist.
  • Auch für Lastwagen und Busse gibt es neue technische Vorgaben, die Abbiegeunfälle verhindern sollen.

Von Christina Müller

Ab 2022 sollen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in Europa mit bestimmten Sicherheitssystemen ausgestattet werden. Auf entsprechende Maßnahmen hat sich die EU-Kommission am Dienstag geeinigt. So sollen bis 2038 über 25 000 tödliche Unfälle verhindert werden.

Um die Hersteller zu verpflichten, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, wird die Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen überarbeitet. Darin ist festgehalten, dass alle Autos, Lastwagen und Busse, die ab 2022 auf den Markt kommen, mit einem Warnsystem ausgestattet sein müssen, das Ablenkung oder Müdigkeit am Steuer erkennt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Fahrer permanent überwacht wird. Außerdem werden Abstandstempomaten sowie Systeme, die beim Rückwärtsfahren assistieren, zur Pflicht. Bei Unfällen soll eine "Blackbox" Daten aufzeichnen. Für Autos sollen weiterhin Spurhalteassistenten und Notbremsassistenten vorgeschrieben sein.

Darüberhinaus könnte die Kommission mit ihrer Einigung auch die Diskussion um Abbiegeunfälle mit Lastwagen beenden. Für Lkws und Busse macht sie in ihrer Einigung besondere Vorgaben. Dabei ist explizit von Systemen die Rede, die andere Verkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und den Fahrer vor allem beim Abbiegen warnen. Allerdings würde auch diese Vorschrift nur für Fahrzeuge gelten, die ab 2022 auf den Markt kommen. Von Nachrüstung ist keine Rede.

Bis 2050 soll die Zahl der Verkehrstoten nahe null sein

Die Kommission geht davon aus, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen bis 2038 über 25 000 tödliche Unfälle verhindert werden können und es mindestens 140 000 Schwerverletzte weniger gibt. Das langfristige Ziel sei, die Zahl der Toten und Schwerverletzten bis 2050 auf nahezu null zu bringen ("Vision Zero"). Das Parlament und die Mitgliedstaaten müssen den Kompromiss noch bestätigen, was normalerweise Formsache ist.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht in den Vorschlägen der europäischen Union einen "Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit." Dadurch würde die Verbreitung von aktiven Sicherheitssystemen in Autos und Nutzfahrzeugen deutlich zunehmen. Auch der ADAC begrüßt den überwiegenden Teil der Maßnahmen, gibt aber zu bedenken, "dass die Systeme ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen müssen." Denn wenn selbst jeder Kleinwagen mit den genannten Sicherheitssystemen ausgerüstet werden muss, die bislang nur im höheren Preissegment zur Serienausstattung gehören, könnte das für den Kunden einen deutlich höheren Kaufpreis bedeuten.

Nicht zuletzt führen Systeme wie Müdigkeitswarner auch dazu, dass der Fahrer permanent überwacht wird. Wie genau das Fahrverhalten dokumentiert wird und wie bei Unfällen diese Daten verwertet werden, muss laut ADAC erst noch geklärt werden.

Auch wenn die Vorgaben nur Systeme umfassen, die den Fahrer unterstützen sollen und über die er sich jederzeit hinwegsetzen kann, macht die EU-Kommission klar, wohin die Reise geht. Man wolle die "Akzeptanz automatisierter Fahrzeuge verbessern" und damit den "Übergang zum autonomen Fahren erleichtern", heißt es in einer Pressemitteilung.

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