Ausländer-Maut und Diskriminierung:Europarechtler prophezeit Scheitern der Maut

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Verkehrsminister Dobrindt hat heute seinen Gesetzentwurf für die Pkw-Maut vorgelegt. (Foto: dpa)

Walther Michl ist Europarechtler an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat im Juli in einem Beitrag für Verfassungsblog.de auf die europarechtlichen Hürden einer Ausländer-Maut hingewiesen. Die neuesten Pläne aus dem Hause Dobrindt sieht er ähnlich kritisch.

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SZ.de: Herr Michl, wie bewerten Sie das neue Maut-Konzept von Verkehrsminister Alexander Dobrindt aus Sicht des Europarechtes?

Walther Michl: Dem Ziel, die Maut europarechtskonform auszugestalten, würde er nur näher kommen, wenn die Berechnung der künftigen KfZ-Steuer erkennbar unabhängig ist von der Höhe der Maut. Da habe ich doch meine Zweifel.

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Von Daniela Kuhr

In den Rechenbeispielen des Ministeriums zahlen deutsche Autofahrer künftig null Cent mehr bis 2,60 Euro weniger pro Jahr, während ausländische Autofahrer bis zu 130 Euro für die Jahresvignette berappen müssen. Das sieht doch stark nach Diskriminierung aus, wie sie das Europarecht verbietet.

Das ist auf jeden Fall ein Indiz. Weg sind wir aber von der einfachen Verrechnung, wie sie das alte Modell vorsah. Jetzt geht es darum, viele Fallbeispiele zu analysieren, um festzustellen, ob der Effekt überall gleich ist. Erst dann lässt sich sicher sagen, ob es doch nur wieder darum geht, die Vignetten-Kosten eins zu eins zu erstatten. Je stärker dieser Zusammenhang erkennbar ist, desto eher verstößt auch das neue Konzept gegen Europarecht.

Dobrindt beruft sich auf ein Gutachten der Uni Bonn, wonach sein neues Konzept europarechtlich einwandfrei ist. Wie erklären Sie sich so ein Gutachten?

Die Argumentation ist: Wenn die Maut an sich diskriminierungsfrei gestaltet wird und die KfZ-Steuer für sich genommen auch, dann müssen schon handfeste Indizien vorgelegt werden, um aus der Kombination beider Modelle eine Diskriminierung abzuleiten. Ob der Europäische Gerichtshof das angesichts seiner bisherigen Rechtsprechung allerdings genauso sieht? Da bin ich skeptisch.

Walther Michl ist Experte für Europarecht an der LMU München. (Foto: Christian Wenzl)

Welche vergleichbaren Fälle gibt es?

Vor dem EuGH ist zum Beispiel 1992 eine deutsche Schwerlastabgabe gescheitert, die ähnlich gestrickt war. Damals sollten die deutschen Fuhrunternehmer auch über die Kfz-Steuer die Kosten der Abgabe ausgeglichen bekommen. Nur ausländische Unternehmer hätten zahlen müssen. Das hat der EuGH gekippt. Ein anderer, aber im Prinzip ähnlicher Fall war der Versuch Italiens, die Museumstickets für Ausländer teurer zu machen. Die Begründung war, dass die italienischen Museumsbesucher ja schon über ihre Steuern die Museen mitfinanzieren würden. Der EuGH hat auch diese Argumentation deutlich zurückgewiesen.

Jenseits einer rechtlichen Betrachtung: Wenn ein Politiker sagt, wir führen eine Maut ein, die am Ende auf keinen Fall Inländer mehr belastet, dafür aber Ausländer zur Kasse gebeten werden, dann ist eine Diskriminierung doch offensichtlich, oder?

Sagen wir mal so: Wenn ich eine Regelung erlassen möchte, die diesen Eindruck kaschieren soll, dann hilft es nicht, vorher groß darüber zu reden, dass die Regelung allein dazu da ist, diesen Eindruck zu kaschieren. Damit lässt sich normalerweise schon die EU-Kommission nicht beeindrucken. Der EuGH wird aber sicher andere Maßstäbe ansetzen.

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Inwiefern?

Der EuGH wird sich schlicht die verschiedenen Rechenbeispiele anschauen. Und am Schluss prüfen, ob Ausländer typischerweise und systematisch stärker belastet werden. Wenn er das feststellt, dann gehe ich davon aus, dass er einen Verstoß gegen das Europarecht sehen wird.

Und die Kommission?

Da hat Dobrindt vielleicht Glück. Die neue Verkehrskommissarin Violeta Bulc aus Slowenien hat nur mit Ach und Krach die parlamentarischen Hürden genommen. Ich weiß nicht, ob die sich jetzt in ihrer ersten Amtshandlung gleich mit Deutschland anlegen will.

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