EnBW will sich gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur wehren, wonach mehrere unrentable Kraftwerke des Konzerns nicht abgeschaltet werden dürfen. Das Unternehmen werde gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen, berichtet die Tageszeitung Die Welt.
Der Vorstandsvorsitzende Frank Mastiaux beklagt in einem Interview, dass ein einzelnes Unternehmen nicht gezwungen werden dürfe, eine Leistung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. "Andernfalls drohen uns in mehrfacher Hinsicht gravierende Wettbewerbsnachteile und Verluste, die Arbeitsplätze gefährden. Das können wir nicht hinnehmen."
Konzerne wollen Dutzende Kraftwerke abschalten
Die Netzagentur hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die Gas- und Kohlekraftwerke nicht abgeschaltet werden dürfen, weil sie für eine sichere Energieversorgung unverzichtbar seien. Im Falle der Abschaltung von Kernkraftwerken sei die Kapazität bei der Stromerzeugung im süddeutschen Raum verknappt.
EnBW hingegen wollte die vier Kraftwerksblöcke vom Netz nehmen, weil sie nicht wirtschaftlich genug seien. Der Karlsruher Konzern hat zwar Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Mastiaux beklagte nun aber, dass seinem Unternehmen nur 70 bis 75 Prozent der Gesamtkosten erstattet werde. Zudem werde im ersten Jahr nach der Antragstellung keine Entschädigung gezahlt.
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Rückgang der Strompreise sind viele konventionelle Kraftwerke überflüssig geworden. Die Energiekonzerne können mit Genehmigung der Netzagentur deswegen Kapazitäten abbauen. Insgesamt wurden für 41 Kraftwerksblöcke Anträge auf eine endgültige oder zeitweise Stilllegung gestellt.