Interview: Michael König

Das Verfassungsgericht verhandelt die Hartz-IV-Sätze für Kinder. Wissenschaftler Friedrich Thießen plädiert für Sach- statt Geldleistungen. Die Regelsätze sieht er bereits am oberen Limit.

Professor Friedrich Thießen, 52, lehrt Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre an der Technischen Universität Chemnitz. Bekannt wurde der Wissenschaftler 2008 mit einer Studie: Darin stellte er fest, dass die Ziele der sozialen Mindestsicherung so schwammig formuliert sind, dass der Hartz-IV-Regelsatz theoretisch auf 132 Euro gekürzt werden könnte. Dieses Interview wurde schriftlich geführt.

Bundesverfassungsgericht beurteilt Hartz IV Regelsatz für Kinder, AP

Kinder als kleine Erwachsene - diese Regelung zur Bemessung von Hartz IV hält Experte Thießen nur für bedingt vertretbar. Er spricht sich für mehr Sach- und weniger Geldleistungen aus. (© Foto: AP)

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sueddeutsche.de: Herr Thießen, das Bundesverfassungsgericht berät seit heute über die Hartz-IV-Sätze für Kinder. Bisher erhalten beispielsweise Zwölfjährige 60 Prozent von jenem Satz, den ein alleinstehener Erwachsener bekommt. Ist das nachvollziehbar?

Friedrich Thießen: In einigen Aspekten sicherlich, ja. Die staatliche Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch will den "Lebensunterhalt" der Bedürftigen sichern. Darunter wird heutzutage das physische Überleben und die Teilhabe am kulturellen Leben verstanden. Zum physischen Überleben zählen Ernährung, Gesundheitsvorsorge, Unterkunft und Kleidung. Hier braucht ein Kind vermutlich tatsächlich weniger Geld als Erwachsene. Im Bereich "kulturelle Teilhabe" kann es anders aussehen.

sueddeutsche.de: Nämlich wie?

Thießen: Erwachsene und Kinder leben in teilweise sehr unterschiedlichen Welten. Nehmen Sie das Beispiel Mobilität: Für einen Erwachsenen ist es vielleicht möglich, sich in einer bestimmten Region aufzuhalten und diese nicht zu verlassen. Wenn aber ein Kind an einem Schulausflug teilnehmen soll und dafür das Geld fehlt, ist das ein Problem. Dann ist die Teilhabe nicht gewährleistet. Auch der Punkt "Kommunikation" zählt zum kulturellen Leben: Kinder und Jugendliche kommunizieren heute anders als Erwachsene. Das muss nicht per se billiger sein.

sueddeutsche.de: Politiker der Linken und Grünen fordern, die Regelsätze generell zu erhöhen - damit wäre das Problem der Kinderarmut beseitigt. Was halten Sie davon?

Thießen: Die Regelsätze sind im Vergleich zu dem, was in den Gesetzen formuliert ist, nicht zu niedrig, sondern eher am oberen Rand angesetzt. Wer die Sätze erhöhen will, muss die Gesetze entsprechend neu formulieren und dem Steuerzahler die Änderungen erklären. Das versuchen viele Politiker zu vermeiden. Erhöhungen werden möglichst unauffällig untergebracht. In diesem Zusammenhang kann auch die Debatte um die Erhöhung der Leistungen für Kinder gesehen werden. Außerdem ist nicht mehr viel Luft nach oben.

sueddeutsche.de: Das müssen Sie erklären.

Thießen: Der Regelsatz für Erwachsene bei Hartz IV liegt bei vielen Positionen schon jetzt annähernd auf dem Niveau dessen, was die allgemeine Bevölkerung an Ausgaben hat: 91 Prozent der Ausgaben für Einrichtung und Haushaltsgeräte sind durch Hartz IV abgedeckt. Bei Ernährung sind es 96 Prozent, bei Alkohol und Tabak ebenfalls. Bei Bekleidung und Schuhen sind es 100 Prozent. Das ist kaum zu steigern. Dennoch erhoffen sich viele Erwachsene sicherlich, über die Kinder das verfügbare Einkommen zu erhöhen.

Auf der nächsten Seite: Thießen plädiert für Sach- statt Geldleistungen für Kinder. Das derzeitige System hält er für teilweise gescheitert.

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