Gesetzentwurf ist fertig:Die Mietpreisbremse kommt

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Der Anstieg der neuen Mieten soll gebremst werden, zumindest in "angespannten Märkten". Außerdem sollen in der Regel nicht mehr die Mieter den Makler bezahlen müssen. Das sieht der Gesetzentwurf vor, den SPD-Justizminister Maas jetzt vorgelegt hat. Die Union verlangt Änderungen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung will Mieter deutlich entlasten. Das Justizministerium hat jetzt seinen Gesetzentwurf zur Einführung der Mietpreisbremse fertiggestellt. Darin wird auch die Zahlungspflicht für Maklerprovisionen neu geregelt. Der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Er ist seit Mittwoch in der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. Das Bundesjustizministerium hofft, dass das Gesetz 2015 in Kraft treten kann.

Bisher werden Makler in der Regel von den Vermietern beauftragt, bezahlen müssen deren Dienste aber die Mieter. Dabei geht es um erhebliche Beträge, in der Regel werden zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer vom Mieter verlangt. Dies soll sich ändern. Mit dem Gesetzentwurf soll das Bestellerprinzip eingeführt werden. Künftig muss also derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat.

Verstöße gegen diese Vorschrift sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Justizministerium geht davon aus, dass Mieter dadurch erheblich entlastet werden. In einer Überschlagsrechnung kommt es auf einen Betrag von 571 Millionen Euro jährlich.

Mietpreisstabilität in Ballungszentren

Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht aber die sogenannte Mietpreisbremse. Bisher können Eigentümer bei der Wiedervermietung ihrer Wohnung den Preis praktisch frei festlegen. Dies führt in vielen Ballungszentren zu drastischen Preissprüngen. Diese sollen jetzt begrenzt werden. Künftig soll die neue Miete nur noch um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Erstvermietungen neu gebauter Wohnungen sollen davon aber ausgenommen werden, um den Wohnungsbau nicht zu gefährden.

Außerdem wird die Preisbremse nicht in ganz Deutschland gelten. Sie soll nur "in angespannten Wohnungsmärkten" eingeführt werden. Dafür zuständig sollen die Bundesländer sein. Nach Berechnungen des Justizministeriums liegen gut vier der 21,1 Millionen deutschen Mietwohnungen in solchen "angespannten" Gebieten.

Union: "Nur kurzfristig wirksames Mittel"

In der Unionsfraktion gibt es Unmut über den Vorstoß von Justizminister Heiko Maas (SPD). Der stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Rechtsausschusses, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte der SZ, es sei "misslich, dass der Minister den Gesetzentwurf ohne vorherige Absprache mit der Unionsfraktion in die Ressortabstimmung gegeben hat". Die Preisbremse habe "in Ballungszentren ihre Berechtigung", dort sei sie "kurzfristig ein wirksames Mittel".

Wer den Mietpreisanstieg aber nachhaltig dämpfen wolle, müsse sich mit seiner Ursache auseinandersetzen: Dies sei der zu geringe Wohnungsbau. "Deshalb brauchen wir dringend private Investoren", sagte Luczak. Die Preisbremse verschlechtere aber deren Investitionsbedingungen. Deshalb müsse die Bremse "auf die absolut notwendigen Bereiche beschränkt werden".

Die Union will das Gesetz außerdem befristen. "Wir brauchen eine Sunset-Klausel, nach fünf Jahren darf es die Mietpreisbremse nicht mehr geben", sagte Luczak. Zudem sollten in dem Gesetz genaue Vorgaben gemacht werden, wann ein Gebiet ein angespannter Wohnungsmarkt sei. Schließlich müsse "der schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Eigentümer sauber begründet werden".

© SZ vom 20.03.2014/uga - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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