Ein Kommentar von Thomas Öchsner

Hartz IV soll runderneuert werden - doch wie Ministerin von der Leyen das schaffen will, bleibt ihr Geheimnis. Einfach die Hilfssätze zu erhöhen, wäre für den Arbeitsmarkt verheerend.

Gut fünf Jahre danach ist es wie am ersten Tag: Beim Thema Hartz IV kochen die Emotionen hoch. Jeder glaubt mitreden zu können, weil jeder zumindest einen Langzeitarbeitslosen kennt, dem es besonders schlecht oder offenbar viel zu gut geht mit den 359 Euro Grundsicherung im Monat. Die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik ist bis heute kein allgemein akzeptierter Grundpfeiler des Sozialsystems.

Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen Bild vergrößern

Das Bundesverfassungsgericht will, dass Arbeitsministerin Ursula von der Leyen die Hartz-IV-Sätze für Kinder neu regelt. Daran könnte die Ministerin scheitern. (© dpa)

Anzeige

Nun muss die Bundesregierung nachbessern, die Hartz-IV-Sätze bis Jahresende neu festlegen und bei den Kindern stärker als bisher Bildungsausgaben und die Teilhabe am Vereinsleben berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht will es so. Das ist heikel und kompliziert. Selbst Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, die sich als sehr tatkräftig inszeniert, könnte daran scheitern.

Für die einen ist Hartz IV "Armut per Gesetz" und eine Demütigung. Für die anderen eine Errungenschaft, ohne die das deutsche "Jobwunder" nicht möglich gewesen wäre. Und für sogenannte Klartext-Redner wie den ehemaligen Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin trägt das System der Grundsicherung dazu bei, dass "Millionen grundsätzlich arbeitsfähige Menschen dem Staat auf der Tasche liegen". Das Paradoxe daran ist: Alle haben ein bisschen recht.

Henrico Frank, der Mann, dem der Ex-SPD-Vorsitzende Kurt Beck riet, er solle sich waschen und rasieren, "dann haben Sie in drei Wochen einen Job", ist ein fleißiger Arbeitnehmer geworden. Heute sagt er: "Ich war damals ein Schmarotzer, aber Leute wie ich damals sind eine kleine Minderheit" - was auch Arbeitsmarktforscher immer wieder bestätigen.

Eine Reform mit Geburtsfehler

Der allergrößte Teil der Hartz-IV-Empfänger ist arbeitswillig und sucht einen Job. Nur gibt es die Stellen oft gar nicht. Oder die Qualifikation reicht nicht aus. Oder die Arbeitgeber sind nicht bereit, etwa einer 54-jährigen Sekretärin eine neue Chance zu geben. Oder die Arbeitszeiten für eine alleinerziehende Mutter passen nicht mit den Öffnungszeiten der Kinderkrippe zusammen. Das ist der Geburtsfehler von Hartz IV: Das Fördern funktioniert nicht richtig. Fast jeder zweite Hilfsbedürftige ist ein Dauerkunde der Jobcenter. Wer unten ist, bleibt oft unten.

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Hartz IV - alle Fragen offen
  2. Das Lohnabstandsgebot ist nicht erfüllt
Leser empfehlen