Hartz IV soll runderneuert werden - doch wie Ministerin von der Leyen das schaffen will, bleibt ihr Geheimnis. Einfach die Hilfssätze zu erhöhen, wäre für den Arbeitsmarkt verheerend.
Gut fünf Jahre danach ist es wie am ersten Tag: Beim Thema Hartz IV kochen die Emotionen hoch. Jeder glaubt mitreden zu können, weil jeder zumindest einen Langzeitarbeitslosen kennt, dem es besonders schlecht oder offenbar viel zu gut geht mit den 359 Euro Grundsicherung im Monat. Die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik ist bis heute kein allgemein akzeptierter Grundpfeiler des Sozialsystems.
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Das Bundesverfassungsgericht will, dass Arbeitsministerin Ursula von der Leyen die Hartz-IV-Sätze für Kinder neu regelt. Daran könnte die Ministerin scheitern. (© dpa)
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Nun muss die Bundesregierung nachbessern, die Hartz-IV-Sätze bis Jahresende neu festlegen und bei den Kindern stärker als bisher Bildungsausgaben und die Teilhabe am Vereinsleben berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht will es so. Das ist heikel und kompliziert. Selbst Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, die sich als sehr tatkräftig inszeniert, könnte daran scheitern.
Für die einen ist Hartz IV "Armut per Gesetz" und eine Demütigung. Für die anderen eine Errungenschaft, ohne die das deutsche "Jobwunder" nicht möglich gewesen wäre. Und für sogenannte Klartext-Redner wie den ehemaligen Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin trägt das System der Grundsicherung dazu bei, dass "Millionen grundsätzlich arbeitsfähige Menschen dem Staat auf der Tasche liegen". Das Paradoxe daran ist: Alle haben ein bisschen recht.
Henrico Frank, der Mann, dem der Ex-SPD-Vorsitzende Kurt Beck riet, er solle sich waschen und rasieren, "dann haben Sie in drei Wochen einen Job", ist ein fleißiger Arbeitnehmer geworden. Heute sagt er: "Ich war damals ein Schmarotzer, aber Leute wie ich damals sind eine kleine Minderheit" - was auch Arbeitsmarktforscher immer wieder bestätigen.
Eine Reform mit Geburtsfehler
Der allergrößte Teil der Hartz-IV-Empfänger ist arbeitswillig und sucht einen Job. Nur gibt es die Stellen oft gar nicht. Oder die Qualifikation reicht nicht aus. Oder die Arbeitgeber sind nicht bereit, etwa einer 54-jährigen Sekretärin eine neue Chance zu geben. Oder die Arbeitszeiten für eine alleinerziehende Mutter passen nicht mit den Öffnungszeiten der Kinderkrippe zusammen. Das ist der Geburtsfehler von Hartz IV: Das Fördern funktioniert nicht richtig. Fast jeder zweite Hilfsbedürftige ist ein Dauerkunde der Jobcenter. Wer unten ist, bleibt oft unten.
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Linke mit neuer Führung
Wenn ich Ihre Eingabe lese: "Übrigens haben Sie eine interessante Denkweise: Wenn ein Kind im Jahr mindestens etwa 8000€ kostet und man bekommt davon maximal 45% Steuern zurück, so bleibt immer noch ein Defizit von 4400€. Toll "gespart". muss ich herzhaft lachen ! Sie beklagen sich also, weil Sie als Gutverdiener, dem die finanzielle Belastung eines Kindes wesentlich leichter fällt als einem Geringverdiener, "nur" 3.600,00 EUR an Steuererstattung erhalten, während sich die "Kosten" auf ca. 8.000,00 EUR belaufen. Wissen Sie was: Sie tun mir richtig leid!!! Faszinierenderweise erhält derjenige, der im Kindergeldbezug steckt zwar keine Steuerstattung aber auch nur eine staatl. Zuwendung in Höhe von 2.208,00 EUR/a pro Kind. Bei den von Ihnen angesetzten Kosten von 8.000,00 EUR/a (die ja gleich bleiben) für das Kind bleibt dem Geringverdiener ein Defizit von 5.792,00 EUR - Wie können Sie uns allen das jetzt erklären? Oder wollen Sie uns weismachen, dass der Kostenbedarf für das Kind eines Geringverdieners direkt proportional zum niedrigeren Einkommen der Eltern ist? Ihrer Denkweise nach ist das wohl so !
Der Regelsatz für Fahrzeugkosten (Sprit, Versicherung, Steuer, Instandhaltung) ist exakt Null. Für Mobilität sind insgesamt etwa 26 Euro monatlich vorgesehen, davon kann kein Auto bezahlt werden. Wer sich trotzdem eins leistet muss woanders sparen.
Man kann das Lohnabstandsgebot was übrigens kein Dogma ist auch so einhalten ,indem man die Löhne der unteren Lohngruppen erhöht und nicht den Lohn von prekären Seelenverkäufer Tarifen als untere Lohnstufe festlegt!
Die haben selber zu wenig Lohn!
Hartz 4 muss erhöht werden!
Davon können diese Menschen nicht leben!Brot wird teurer(Egal was die Bauern sagen und die Ökonomen)Sprit wird teurer,Fleisch wird teurer,(nur diese Woche aus der SZ!!).
Leider passte nicht alles rein.
Hier der Rest:
Der ganze letzte Satz lautete:
Aufstockungen sollte es nur dann geben, wenn z. B. die Familie so groß ist, dass sie allein von Arbeitslohn, Kinder- und Wohngeld nicht leben kann.
Gruß
Jannia
Ich zitiere aus dem Artikel: "Das Lohnabstandgebot ist nicht erfüllt". "Die Folgen für den Arbeitsmarkt wären verheerend, weil dies die Arbeitsmoral der Geringverdiener untergräbt. Für sie wäre es ein Signal, dass Nichtstun genauso gut ist wie Arbeiten." Weiter schreiben Sie: "420 Euro wären das falsche Signal".
Es geht hier nicht darum, irgendwelche "Signale" auszusenden. Es geht darum, ordentlich und verfassungsgemäß die Regelsätze neu zu berechnen. Es kann und darf nicht schon wieder im Vorfeld gefordert werden, dass es keine Erhöhung der Regelsätze geben darf, auch nicht von der Süddeutschen Zeitung. Mit Bedacht hat das BVerfG ein wie auch immer geartetes "Lohnabstandsgebot" weder in Betracht gezogen noch auch nur erwähnt.
Die Bundesregierung hat sich an die Vorgaben des BVerfG zu halten und die Regelsätze realitätsbezogen und nachvollziehbar, am tatsächlichen Bedarf orientiert, zu berechnen.
Warum sollte ein Regelsatz von 420 Euro die "Arbeitsmoral" von Geringverdienern untergraben? Im Gegenteil, auch Aufstocker, ob nun in Vollzeit oder Teilzeit, würden von einem höheren Regelsatz profitieren. Zudem würde es die Bundesregierung vielleicht endlich dazu bringen, den für Arbeitnehmer immer wichtiger werdenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf den Weg zu bringen - eben, weil es den Staat dann noch mehr als die jetzt schon seit 2005 jährlich geleisteten Aufstockungszahlungen kosten und deshalb den Druck auf die Regierung erhöhen würde, genau das zu tun, was sie partout nicht tun möchte. Denn ein Lohnabstandsgebot ist von den Arbeitgebern einzuhalten und nicht vom Staat oder von denjenigen, die vom ordentlich berechneten soziokulturellen Existenzminimum leben müssen.
Wie hat sich denn bisher die Möglichkeit der Aufstockung auf die Moral der Arbeitgeber ausgewirkt? Ich meine, weitaus verheerender, auch verheerender für den Arbeitsmarkt, als dies ein wirklich angemessenes Existenzminimum oder auch ein allgemeiner Mindestlohn je vermögen würden.
Wer arbeitet, muss dafür vom Arbeitgeber mehr als das reine Existenzminimum erhalten, schon, um seine Arbeitskraft (nicht zuletzt für den Arbeitgeber und den Betrieb) aufrecht zu erhalten, die Mittel für den Weg zur Arbeit und andere Aufwendungen, für notwendige angemessene Steuern und Sozialbeiträge, für Erholung und Familie aufbringen zu können. Aufstockungen sollte es nur dann geben, wenn z. B. die Familie so groß ist, dass sie allein von Arbeitslohn, Kinder- und
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