Bundesverfassungsgericht:Karlsruhe genehmigt Rettungsschirm ESM

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500 Milliarden für die Euro-Zone: Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die deutsche Beteiligung am Rettungsschirm ESM. Allerdings hat Karlsruhe schon bei dem Eilantrag Bedingungen gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgelehnt. Die Anträge würden verworfen und zurückgewiesen, sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ( Pressemitteilung des Gerichts hier).

Obwohl Deutschland milliardenschwere Verpflichtungen eingegangen sei, bleibe die Haushaltsautonomie des Bundestages hinreichend gewahrt. Die Beschwerden seien unbegründet und teilweise unzulässig. Das Urteil vom Dienstag betrifft die Errichtung des ESM, den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sowie verschiedene Begleitmaßnahmen.

Voßkuhle betonte aber, die Bundesregierung müsse haushaltsrechtlich sichern, dass Deutschland innerhalb von sieben Tagen Geld für ESM-Ausgaben nachschießen kann. Denn verzögert sich die Zahlung zu lange, verliert Deutschland das Stimmrecht im ESM-Rat - das wäre verfassungswidrig.

Die Kläger hatten argumentiert, mit dem ESM werde die im Grundgesetz verankerte Budgethoheit des Bundestags untergraben. Es war die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des obersten deutschen Gerichtes. Zu den mehr als 37.000 Beschwerdeführern zählten Rechtsprofessoren und Abgeordnete mehrerer Parteien, darunter der jetzige CSU-Parteivize Peter Gauweiler und der Verein "Mehr Demokratie", der sich für mehr direkte Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen einsetzt.

Bereits 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung erlaubt, dass sich Deutschland unter bestimmten Auflagen am ESM beteiligen darf. Die Richter hatten den 500-Milliarden-Euro-Hilfsfonds für Euro-Staaten in der Krise für verfassungskonform erklärt ( Fragen und Antworten zum ESM hier). Bedingung war aber, dass die Regierung die Haftungssumme nur anheben kann, wenn der Bundestag zustimmt. Das hatte Schwarz-Gelb daraufhin rechtlich sichergestellt. Zudem müssten, so das Gericht, ESM-Mitarbeiter das Parlament laufend informieren.

Im Juni vergangenen Jahres erörterten die Richter auch die Frage, ob die Europäische Zentralbank EZB mit dem umstrittenen Programm zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen ihre Kompetenzen überschritten habe. Diesen Teil des Verfahrens haben die Richter jedoch abgetrennt: Mehrere Fragen hierzu legten sie im Februar dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Mit dessen Spruch ist frühestens Mitte 2015 zu rechnen.

Die EZB darf damit Anleihen von Staaten wie Italien und Spanien kaufen, die von privaten Investoren gemieden werden. Das senkt die Zinsen für die Staatsschulden und stützt so die Haushalte der betroffenen Staaten. Bisher hat die EZB mit diesem Programm aber keine Anleihen gekauft.

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