Urteil in Karlsruhe:Verfassungsgericht stärkt Bundestag in Euro-Krise

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Mehr Macht für das Parlament: Das Bundesverfassungsgericht wertet die Beteiligungsrechte des Bundestags in der Euro-Krise auf. Die Karlsruher Richter werfen der Bundesregierung vor, die Abgeordneten bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM nicht ausreichend informiert zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beteiligungsrechte des Bundestags bei den Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm ESM gestärkt. Laut dem heute in Karlsruhe verkündeten Urteil muss die Bundesregierung das Parlament künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen.

Urteil zu Mitspracherechten des Parlaments: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verliest das Urteil. (Foto: REUTERS)

Die Information der Abgeordneten bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM war demnach nicht ausreichend. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union. Karlsruhe entsprach damit einer Klage der Bundestagsfraktion der Grünen.

Auch bei den Verhandlungen über den "Euro-Plus-Pakt" zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik habe die Regierung Informationsrechte des Parlaments verletzt, entschieden die Richter. Die Entscheidung hat zwar keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung. Das Urteil dürfte die Bundesregierung aber künftig dazu verpflichten, das Parlament besser zu informieren.

"Stärkung parlamentarischer Verantwortung"

Das Urteil sei "ein weiterer wichtiger Baustein in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung parlamentarischer Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. "Die Unterrichtung muss dem Bundestag eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen und so erfolgen, dass das Parlament nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät."

Dem Gericht zufolge wurde der ESM-Vertrag zwar von den Staaten der Euro-Zone auf völkerrechtlicher Ebene abgeschlossen. Er sei aber gleichwohl eine Angelegenheit der EU: So weise der Vertrag etwa der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof neue Zuständigkeiten zur Überwachung des Finanzierungsprogramms notleidender Euro-Staaten zu. Wegen dieser Nähe zum Integrationsprogramm der Europäischen Verträge sei der ESM eine Angelegenheit der EU, über die das Parlament rechtzeitig hätte informiert werden müssen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sprach nach dem Urteil von einem "guten Tag für die parlamentarische Demokratie" und einer "schweren Blamage für die Bundesregierung". Die Maßnahmen zur Euro-Rettung müssten transparenter und für die Menschen nachvollziehbarer werden. Hierbei habe die Bundesregierung eine Bringschuld gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Oppermann betonte, das Urteil müsse noch in das laufenden Gesetzgebungsverfahren zu ESM und Fiskalpakt eingearbeitet und umgesetzt werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, hob die "grundlegende Bedeutung" des Urteils für die Bundestagsarbeit hervor. Es gelte nun, es umfassend zu prüfen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Schnellschüsse seien nicht geboten. "Wir sehen aber mit Beruhigung, dass das Urteil nach Ansicht des Gerichts keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung hat." Gründe für eine Verzögerung bei der Ratifizierung gebe es daher nicht.

Informationssituation für die Abgeordneten "demütigend"

Nach Auffassung der Grünen-Fraktion hätte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundestag frühzeitig über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm im Februar 2011 informieren müssen. Sie verwies zur Begründung auf Artikel 23 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass die Bundesregierung das Parlament "in Angelegenheiten der Europäischen Union" frühzeitig über Vertragsentwürfe informieren muss, zudem habe der Bundestag ein Mitwirkungsrecht.

In der Verhandlung am 30. November vorigen Jahres hatte der Rechtsexperte der Grünen, Jerzy Montag, gesagt, die Informationssituation sei nach der Tagung des Europäischen Rates am 4. Februar 2011 für die Abgeordneten "demütigend" gewesen. Auf der Tagung wurden sowohl der Euro-Stabilitätsmechanismus als auch der Euro-Plus-Pakt vereinbart. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin hatte es heute Morgen in der ARD als "absurd" bezeichnet, "dass wir Gesetzesentwürfe für Verträge, die Deutschland binden und wo es um Milliarden geht, uns von den österreichischen Kollegen der Grünen besorgen müssen, die das selbstverständlich von ihrer Regierung erhalten, während die Bundesregierung das Parlament künstlich dumm stellt".

Die Bundesregierung hatte dagegen argumentiert, dass der ESM-Vertrag auf völkerrechtlicher Ebene zwischen souveränen Staaten vereinbart worden sei. Das Parlament habe deshalb auch kein Recht auf Information oder Mitwirkung daran. Es sei unpraktikabel, jeden Verfahrensschritt mit dem Bundestag abzustimmen. Außerdem müsse unbedingt vermieden werden, dass vertrauliche Verhandlungszwischenstände über hochsensible Materien letztlich in die Öffentlichkeit gelangten.

Die Verfassungsrichter haben immer wieder die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen.

Der Vertrag zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM war im Februar 2011 von den Euro-Staaten vereinbart und bereits einen Monat später beschlossen worden, ohne dass der Bundestag daran mitwirken konnte. Deutschland muss in den ESM in diesem Jahr Bareinlagen in Höhe von 8,7 Milliarden Euro entrichten. Bundestag und Bundesrat können dem Vertragswerk nur noch zustimmen, Änderungen daran sind ihnen nicht möglich.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/dapd/sebi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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