Beihilfeverfahren wegen EEG:EU greift deutsche Ökostrom-Rabatte an

German Economy Showing Signs Of Recovery

Ein Stahlkocher im ThyssenKrupp-Stahlwerk in Duisburg

(Foto: Getty Images)

Wettbewerbskommissar Almunia legt sich mit Merkel und Gabriel an: Die EU leitet ein Verfahren wegen der deutschen Ökostrom-Förderung ein. Konzerne können sich vom Zuschlag befreien lassen, doch das könnte verboten sein.

Die EU-Kommission hat wegen der Stromrabatte für deutsche Unternehmen ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es gehe um die Befreiungen von der vollen Zahlung der sogenannten EEG-Umlage, erklärte die Behörde. Sie vermutet, dass die Befreiungen das europäische Wettbewerbsrecht verletzen könnten.

Mit der Entscheidung der EU-Kommission beginnt die Auseinandersetzung erst richtig. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bereits Widerstand gegen die Entscheidung der Kommission angekündigt. In ihrer heutigen Regierungserklärung im Bundestag sagte sie: "Solange es europäische Länder gibt, in denen der Industriestrom billiger ist als in Deutschland, kann ich nicht einsehen, warum wir zur Wettbewerbsverzerrung beitragen." Dies würden sie sowie Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) gegenüber der EU-Kommission sehr deutlich machen. Europa werde nicht dadurch gestärkt, wenn in Deutschland Arbeitsplätze gefährdet werden.

Was ist die EEG-Umlage?

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden für jede Kilowattstunde Strom aus Solar-, Wind- und Biomasseanlagen auf 20 Jahre garantierte Vergütungen festgelegt. Die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und der festen Vergütung bildet die EEG-Umlage. Wurden 2009 erst 5,27 Milliarden Euro über die Umlage auf die Strompreise aufgeschlagen, sind es nun 20,3 Milliarden Euro. Weil über diese Umlage umfassende Industrierabatte gezahlt werden müssen, treibt das die Strompreise. Denn Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, bekommen Rabatt. Und das verursacht Streit.

Die Ökostrom-Rabatte waren eingeführt worden, um die Industrie vor Nachteilen im internationalen Wettbewerb zu bewahren. Vor allem energieintensive Betriebe zahlen deshalb nur einen Bruchteil dessen an Ökostrom-Umlage, was Handwerker, kleine Gewerbebetriebe und Haushalte zu tragen haben. Nach dem Atomausstieg 2011 wurden die Sonderregeln noch ausgeweitet, immer mehr Unternehmen konnten Rabatte beantragen. Rund ein Viertel des hiesigen Stroms wird mittlerweile nicht mit der vollen Umlage belastet. 2014 könnten die gesamten Nachlässe 2014 rund fünf Milliarden Euro betragen. Dies wiederum sehen Konkurrenten aus dem europäischen Ausland als Wettbewerbsverzerrung an.

Das Verfahren bezieht sich auf die Zeit seit 2012. Konkrete Folgen hat das zunächst nicht. Die deutsche Förderung des Ökostroms darf wie bisher weiterlaufen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Das kann aber leicht ein Jahr dauern.

Die deutschen Rabatte gelten trotz des Verfahrens der zunächst unverändert. Das Brüsseler Verfahren enthalte keine Aussetzungsanordnung, die den Vollzug des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unmittelbar gestoppt hätte, sagte eine Sprecherin von Energieminister Gabriel. Ob Unternehmen bereits Vorsorge in ihren Bilanzen für mögliche Rückzahlungen treffen müssten, hänge vom Einzelfall ab und müsse geprüft werden, so die Sprecherin weiter.

Die EU-Wettbewerbshüter lösen nun auch ein Versprechen ein, das sie 2009 der Regierung von Österreich gaben. Damals forderten sie von dem Land Nachbesserungen bei dessen Ökostrom-Rabatten für die eigene Industrie. Der Kreis der befreiten Firmen wurde verkleinert, zugleich mussten die Betriebe zusätzliche Effizienzverpflichtungen eingehen. Damals versprach die EU der österreichischen Regierung, aus Wettbewerbsgründen auch die deutsche Öko-Förderung zu prüfen.

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