Dreitausend Euro sind dreitausend zu viel: Die Folterdrohung gegen Magnus Gäfgen war grobes Unrecht. Doch das Urteil gesteht dem Kindermörder eine Entschädigung zu, die er nicht verdient - und es verstört das Rechtsgefühl der Menschen. Das Gericht hat Richtiges gewollt, aber Falsches gemacht.
Ein Kommentar von
Heribert Prantlmehr...
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Weil er von der Polizei gefoltert worden sei, klagt Magnus Gäfgen, der vor mehr als acht Jahren einen Bankierssohn bei seiner Entführung ermordete, nun auf Schadensersatz: Er fordert 15.000 Euro.
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Magnus Gäfgen, der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, gibt nicht auf: Der Anwalt des Jurastudenten will nun einen neuen Prozess anstrengen.
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Der Fall des Kindsmörders Magnus Gäfgen ist in der deutschen Rechtsgeschichte bisher ohne Beispiel. Erstmals mussten Gerichte über die Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes durch Polizeibeamte entscheiden. Der Täter, der selbst ein Jurastudium absolviert hat, ist durch alle deutschen Gerichtsinstanzen gegangen und am Ende auch bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Eine Chronik.
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Magnus Gäfgen klagt weiter. Der Mörder des Bankierssohn Jakob von Metzler will gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgehen, der seine Folterklage abgelehnt hat.
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Magnus Gäfgen ist als Kindsmörder verurteilt und streitet um Schmerzensgeld, weil ihm nach seiner Festnahme Gewalt angedroht wurde. Kurz vor dem geplanten Prozessende gibt es eine neue Wende.
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Das Urteil sorgte für Empörung: Ein Gericht sprach dem verurteilten Mörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zu, weil Ermittler ihm im Verhör mit Folter gedroht hatten. Allein: Das Geld wird Gäfgen nie erhalten, weil er noch Schulden bei der Justizkasse hat.
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Ein Diktator im Käfig, ein Kinderschänder, der Schmerzensgeld bekommt, und ein Schlichter, der austeilt: Konflikte, wohin man schaut - und eine Heldin, die zu Tränen rührt.
Die Worte der Woche in Bildern.mehr...
Die Entscheidung war umstritten und heftig diskutiert: Das Landgericht Frankfurt hatte dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil ihm die Polizei Folter angedroht hatte. Jetzt will das Land Hessen juristisch dagegen vorgehen.
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Vor 50 Jahren kamen die ersten türkischen Gastarbeiter. Vor einem Jahr schwelte die Debatte um Thilo Sarrazin - und warf die Integrationsbemühungen in Deutschland zurück, meint Ferdinand von Schirach. Der Berliner Schriftsteller und Strafverteidiger nennt es im Gespräch mit sueddeutsche.de dumm und gefährlich, aus einzelnen Verbrechensfällen eine generelle Theorie abzuleiten - und warnt davor, "Grundsätze unseres Staates" in Frage zu stellen.
Interview:
Oliver Das Gupta und Roland Preußmehr...
Der wegen Mordes an Bankierssohn von Metzler verurteilte Magnus Gäfgen kämpft gegen seine Verurteilung. Jetzt geht der Fall vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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Im Prozess um die Ermordung des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler ist der Angeklagte Magnus Gäfgen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Verteidiger will jedoch Verfassungsbeschwerde einlegen, weil die Polizei dem Täter mit Folter gedroht hatte.
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Kindsmörder als Opfer: Erneut prüft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Folterklage Magnus Gäfgens, der den Bankierssohn Jakob von Metzler getötet hat.
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Das Europäische Menschenrechtsgericht hat Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage recht gegeben. Die Bundesjustizministerin will die Schadenersatz-Ansprüche des Mörders von Jakob von Metzler schnell prüfen lassen.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Grundrechtsbeschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland abgewiesen. Gäfgen kann nun nicht mehr behaupten, Opfer von Folter oder unmenschlicher Behandlung gewesen zu sein.
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Der Vize-Polizeipräsident verteidigt bis zum Prozessende seine Folterdrohung gegenüber dem Kindsmörder Gäfgen. In einer Erklärung verweist Daschner auf einen Fall aus den 80er Jahren: Ein Entführer hatte das Versteck eines Kindes erst preisgegeben, nachdem er von Polizisten verprügelt worden war.
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Der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen darf das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen - so hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt entschieden.
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Offenbar hat Daschner die Gewaltandrohung gegenüber den Entführer Magnus Gäfgen gegen den Widerstand der übrigen Beamten durchgesetzt. Das sagte der damals verantwortliche Polizeiführer jetzt vor Gericht aus.
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Von Hans Holzhaidermehr...
Das Gericht hält die Androhung von Gewalt zwar für eine Straftat, bescheinigt dem Angeklagten aber ein "ehrenwertes Motiv".
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Von Detlef Esslingermehr...
Der wegen Mordes am Bankierssohn von Metzler verurteilte Student Magnus Gäfgen hat erfolgreich ein EU-Gericht in Straßburg angerufen. Dort wird geklärt, ob sein Geständnis unter Folterandrohungen entstanden war.
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Die Rechtsstaatlichkeit gebot es, dass der frühere Frankfurter Polizei-Vizepräsident Daschner im Mordfall Metzler bestraft werden musste. Das Urteil fiel allerdings zu Recht milde aus.
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Von Paul Katzenbergermehr...
Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage gegen den Polizei- Vizepräsidenten und einen Kriminalhauptkommissar in vollem Umfang zugelassen. Daschner hatte seinen Untergebenen angewiesen, dem Entführer Gäfgen schwere Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort seines Opfers preisgebe.
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Der Mörder von Jakob von Metzler klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland. Grund für die Klage in Straßburg sei die Folterandrohung, der Magnus Gäfgen nach seiner Festnahme ausgesetzt war.
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