Folterdrohung gegen Metzler-Entführer:Streit um Schadenersatz für Gäfgen geht in die nächste Runde

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3000 Euro plus Zinsen für angedrohte Folter: Der Streit um die Entschädigung für Metzler-Entführer Gäfgen kommt noch einmal vor Gericht. Einem Medienbericht zufolge hat das Land Hessen einen Kompromissvorschlag abgelehnt.

Der Streit um die staatliche Entschädigung für den Kindermörder Magnus Gäfgen geht in die nächste Runde. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wird nun verhandelt, ob das Land Hessen 3000 Euro an Gäfgen zahlen muss. Das sagte Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer und bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Rundschau. Der Zivilprozess sei für den 10. Oktober anberaumt.

Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und von dessen Eltern eine Million Euro Lösegeld erpresst. Nach Gäfgens Festnahme drohten ihm Polizisten mit Folter, damit er das Versteck des Jungen preisgebe. Da hatte dieser den Elfjährigen aber schon erstickt. Ein Jahr später wurde Gäfgen vom Landgericht Frankfurt wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.

Wegen der Folterdrohung sprach ihm das Gericht Annang August 3000 Euro plus Zinsen als Entschädigung zu. Vor einer Woche war bekannt geworden, dass das Land Hessen das Gäfgen-Urteil anficht: CDU-Innenminister Boris Rhein habe Berufung gegen das Entschädigungsurteil eingelegt, teilte das Ministerium mit.

Gäfgen sei dadurch hinreichend entschädigt, dass die Folterdrohung rechtlich verurteilt worden sei, erklärte das Innenministerium. "Exakt dies ist geschehen und zwar durch Missbilligung der Folterandrohung im abgeschlossenen Strafprozess. Deshalb sehe ich eine weitergehende Entschädigung in Geld nicht mehr geboten", sagte Rhein demzufolge.

Das OLG hatte nach Informationen der Frankfurter Rundschau beiden Seiten daraufhin nahegelegt, dass das Land statt einer Entschädigung an Gäfgen eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung leisten solle. Gäfgen habe dem zugestimmt, das Land habe sich darauf aber nicht eingelassen. Hessen habe zwar eine klare Absage an den Vergleichsvorschlag vermieden. Es habe aber so lange laviert, bis das Gericht den Verhandlungstermin festgesetzt habe, berichtete das Blatt.

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/leja - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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